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08.05.09: Bundeskabinett beschließt Dritten Stammzellbericht: Erfahrungen mit dem Stammzellgesetz 2006 - 2007

Am 06.05.2009 hat das Bundeskabinett den "Dritten Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Durchführung des Stammzellgesetzes" mit Berichtszeitraum vom 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2007 beschlossen. Der Bericht wird nun dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat übermittelt, teilte das Bundesministerium für Gesundheit in einer Presseerklärung mit. In dem 34-seitigen Papier wird anknüpfend an die beiden vorherigen Berichte der Forschungsstand zu embryonalen und anderen Formen menschlicher Stammzellen bis einschließlich 2007 zusammengefasst dargestellt. Außerdem beschäftigt er sich damit, in welcher Weise in Deutschland von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde, mit embryonalen Stammzellen zu arbeiten. Durch das Stammzellgesetz vom 28. Juni 2002 wurde die Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen in Deutschland unter strengen Voraussetzungen gesetzlich geregelt. Durch den Bericht wird der Deutsche Bundestag regelmäßig über die neu gewonnenen Erfahrungen informiert.

Der Bericht geht auf die vorliegenden Anträge auf Genehmigung der Einfuhr und Verwendung humaner embryonaler Stammzellen und ihre Bearbeitung durch die Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung und das Robert Koch-Institut als zuständiger Genehmigungsbehörde ein. Bewertet wurden die Erfahrungen, die dabei mit dem Genehmigungsverfahren und im sonstigen Umgang mit dem Gesetz gemacht wurden. Der Bericht enthält die Schlussfolgerung, dass sich die Forschung an embryonalen Stammzellen im Berichtszeitraum noch vor allem im Bereich der Grundlagenforschung bewegte, wobei gegen Ende des Jahres 2007 aber weltweit auch vermehrt präklinische Untersuchungen durchgeführt wurden.

Der Bericht stellt des weiteren fest, dass noch zahlreiche grundlegende Fragen der Entwicklungsbiologie, Zelldifferenzierung und Nebenwirkungen in den verschiedenen Anwendungsbereichen geklärt werden müssen und eine große Bandbreite verschiedener Verfahren zur Entwicklung von humanen Stammzellen für zukünftige medizinische Verwendungen erarbeitet wurden. Zur differenzierter Bewertung und Einschätzung dieser Zellen bestehe noch Forschungsbedarf - wie etwa zur funktionellen Vergleichbarkeit mit humanen embryonalen Stammzellen. Um die bisherigen Erkenntnisse weiterzuentwickeln, seien Arbeiten mit humanen embryonalen Stammzellen für die Translation der gewonnenen Ergebnisse zur Anwendung beim Menschen bzw. zu Vergleichszwecken unerlässlich.

Erst im nächsten Stammzellenbericht, der vermutlich erst Mitte 2011 für den Berichtszeitraum der Jahre 2008 bis 2009 erscheinen wird, werden auch die Erfahrungen mit der Änderung des Stammzellgesetzes vom August 2008 berücksichtigt, mit der der Stichtag für den Import embryonaler Stammzellen auf den 1. Mai 2007 verlegt wurde.

Weitere Informationen:

Presseartikel zum Bericht:

In den Medien wurde der Stammzellbericht nahezu gar nicht erwähnt. Es scheint offenbar kein Thema mehr zu sein nach der Novellierung des Stammzellgesetzes.

Regierung legt Stammzellbericht vor
Berlin – Die Bundesregierung hat weitere Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen als unerlässlich bezeichnet.
AERZTEBLATT.DE 06.05.09

Neun Anträge auf Verwendung von Stammzellen in 2006 und 2007 bewilligt
Gesundheit/Unterrichtung
Berlin: (hib/STO) In den Jahren 2006 und 2007 sind in Deutschland insgesamt neun Anträge auf eine Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken genehmigt worden.
HIB Heute im Bundestag 155/2009, 26.05.09

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