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22.11.13: Weiter Förderung der embryonalen Stammzellforschung: EU-Parlament beschließt Forschungsrahmenprogramm Horizont 2020

Symbolbild EUAm 21.11.13 hat das Europäische Parlament das neue Forschungsrahmenprogramm "Horizont 2020" für 2014 bis 2020 beschlossen. Das Programm soll das auslaufende gegenwärtige 7. Forschungsrahmenprogramm ersetzen, wird am 1. Januar 2014 offiziell starten und sieht EU-Investitionen in Forschung und Innovation von rund 70 Milliarden Euro vor. Dabei wird die Europäische Union weiterhin bestimmte Forschungsprojekte mit den umstrittenen humanen embryonalen Stammzellen (hESC) finanziell fördern. Das neue Programm sieht zwar eine Beibehaltung der bisherigen Regeln im Bereich Stammzellforschung vor, wonach Projekte nicht gefördert werden, wenn dabei unmittelbar Embryonen getötet werden. Jedoch können die Forscher Stammzellen verwenden, die zu einem früheren Zeitpunkt gewonnen wurden.

Vergebliche Appelle

Im Vorfeld der Abstimmung über "Horizont 2020" hatte die Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Gemeinschaft (COMECE) eindringlich an die Mitglieder des Europäischen Parlaments appelliert, die Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen von jedweder EU-Finanzierung auszuschließen. "Der Erfolg der kürzlich durchgeführten Bürgerinitiative "Einer von uns" sollte schließlich das EU-Parlament überzeugen, die Finanzierung von Forschungstätigkeiten, die eine Zerstörung von menschlichen Embryonen voraussetzen, zu beenden. Die EU sollte nicht den Willen von knapp 1,9 Millionen EU-Bürgern, die diese Initiative unterschrieben haben, ignorieren", heißt es in einer Presseerklärung der Bischöfe vom 21.11.13.

Weiters verwies die EU-Bischofskommission auf eine Stellungnahme des Ausschusses für rechtliche Angelegenheiten, zuständig für die Interpretation des EU-Rechts und für die Untersuchung ethischer Fragen im Bezug auf neue Technologien, in der er die EU-Förderung für die Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen ablehnt (siehe das Tehmenspecial unten vom 30.09.2012). "Dieser Stellungnahme sollte auch entsprechendes Gehör geschenkt werden", forderten die Bischöfe.

Die Hauptpriorität von "Horizont 2020" ist die Erhöhung des Qualitätsniveaus in der europäischen wissenschaftlichen Forschung. Allerdings seien die bisherigen Ergebnisse der hESC- Forschung aus wissenschaftlicher Perspektive betrachtet "eher enttäuschend" und sie hätten die klinischen Versprechungen nicht erfüllt. COMECE verwies darauf, dass letztes Jahr der Medizin-Nobelpreis für eine Forschungsmethode gewährt wurde, die eine Alternative zu menschlichen embryonalen Stammzellen eröffnet. Es liege also nahe, dass die EU für die Förderung der Forschung an alternativen Quellen von Stammzellen optieren sollte, die "mehrversprechend und weniger umstritten" sind.

Embryonale Stallzellforschung wirtschaftlich ineffizient und mit den Hauptzielen von Horizont 2020 unvereinbar

Das Programm zielt auch darauf ab, innovativen Organisationen bei der Entwicklung technologischer Durchbrüche zur Einführung von Produkten mit wahrem Potenzial auf dem Markt zu helfen. Da der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache Greenpeace v. Brüstle, in dem der EU-Gerichtshof den rechtlichen Schutz des menschlichen Embryos definiert als "jede menschliche Eizelle vom Stadium ihrer Befruchtung an", bestätigt hat, dass biotechnologische Erfindungen, die hESC verwenden, nicht patentiert werden können, lasse sich die Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen auch in dieser Hinsicht nicht mit den Hauptzielen von Horizont 2020 vereinbaren.

Angesichts des beschränkten EU-Budgets und der Begrenztheit von verfügbaren Finanzmitteln für Forschung müsse die EU-Förderungsstrategie auf gemeinsame Prioritäten ausgerichtet sein, um die zur Verfügung stehenden Mittel am zweckmäßigsten zu verbringen. Die Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen sei allerdings auf keinen Fall etwas, was breite Zustimmung findet, insbesondere unter den EU-Bürgern, wie kürzlich das Eurobarometer gezeigt habe.

Das Sekretariat der COMECE betrachtete es daher als "unbedingt notwendig", dass "Forschungsvorhaben, im Rahmen derer menschliche Embryonen - auch zur Gewinnung menschlicher embryonaler Stammzellen - zerstört werden oder Projekte mit menschlichen embryonalen Stammzellen, die durch ein vorheriges Ableitungsverfahren gewonnen wurden, welches eine Zerstörung der Zellen zur Folge hat", von jedweder EU-Finanzierung ausgeschlossen werden. Doch leider blieb der Appell ungehört.

Keine Abstimmung über unliebsame Anträge

Der fraktionslose österreichische Europaabgeordnete Ewald Stadler kritisierte in einer Presseaussendung vom 21.11.13, dass die Änderungsanträge der Abgeordneten Anna Zaborska, die ethische Mindeststandards im Programm festgeschrieben hätten, im Plenum nicht einmal abgestimmt wurden. "Präsident Schulz hat das Abstimmungsverfahren wieder einmal so gestaltet, dass die für ihn unliebsamen Anträge gar nicht erst abgestimmt werden konnten", so Stadler. Dies sei "absolut nicht hinnehmbar".

Man müsse endlich zur Kenntnis nehmen, dass die embryonale Forschung keine Ergebnisse und keine Therapie-Erfolge gebracht habe. "Daher sind auch die privaten Investoren schon längst aus der embryonalen Stammzellforschung ausgestiegen", so Stadler weiter. Adulte Stammzellforschung sei wesentlich erfolgreicher und ethisch unbedenklich. "Die Tötung von Embryonen muss politisch endlich unterbunden werden", forderte der österreichische EU-Abgeordnete. "One of Us ist nicht zu überhören, wir werden die Umsetzung des Forschungsprogramms und jede Auszahlung daraus kritisch begleiten", kündigte Stadler mit Blick auf die erfolgreiche EU-Bürgerinitiative an.

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