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24.11.08: Stammzellforscher Jürgen Hescheler soll bewusst Stammzellgesetz verletzt haben

Ein möglicher Gesetzesbruch könnte sich zu einem Präzedenzfall in der Debatte um die embryonale Stammzellforschung entwickeln. Der CDU-Bundestagsabgeordnete und für Bioethik zuständige Berichterstatter der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hubert Hüppe, beschuldigte den Kölner Stammzellforscher und Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Stammzellforschung, Jürgen Hescheler, ein Projekt bewusst nicht angemeldet zu haben. Bei dem Projekt handelte es sich um eine vergleichende Untersuchung von embryonalen Stammzellen mit adulten Stammzellen aus Hoden. Hescheler berichtete darüber am 09.10.08 im Fachmagazin "Nature". Am 13.11.08 hatte er gegenüber der Rheinischen Post eingeräumt, gegen das Stammzellgesetz verstoßen zu haben, indem er keine Genehmigung beim zuständigen Robert-Koch-Institut (RKI) für seine Verwendung embryonaler Stammzellen beantragte, dies sei für ihn "so in Ordnung" gewesen. Der Fall werde derzeit geprüft, sagte eine Sprecherin des Robert-Koch-Instituts (RKI). Jegliche Versuche mit embryonalen Stammzellen in Deutschland bedürfen laut Stammzellgesetz einer Genehmigung durch das RKI.

Das Fehlverhalten Heschelers müsse seine öffentlichen Geldgeber veranlassen, zu überprüfen, ob die nicht genehmigte Verwendung embryonaler Stammzellen aus Steuermitteln bezahlt wurde, erklärte Hüppe in einer Pressemitteilung vom 14.11.08. "Damit hat Hescheler sich nicht nur der Prüfung durch die Zentrale Ethikkommission für Stammzellforschung und durch das Robert-Koch-Insitut entzogen. Sein Projekt stand damit auch nie im öffentlich zugänglichen Register der genehmigten Forschungsvorhaben, das zur Gewährleistung der Transparenz der Stammzellforschung durch Gesetz errichtet wurde. Hescheler hat sich damit der ethischen, rechtlichen und öffentlichen Kontrolle seines Projektes entzogen", kritisierte Hüppe. Es sei nicht hinnehmbar, dass mit Jürgen Hescheler der Präsident der "Deutschen Gesellschaft für Stammzellforschung" gegen das Gesetz verstößt, weil es für ihn "so in Ordnung" ist. Der Anwendungsbereich eines Gesetzes ergebe sich aus dem Gesetz, er bemesse sich nicht nach dem "Gutdünken eines Forschers". "Selbst wenn ein Wissenschaftler sich durch ein geltendes Gesetz in seiner Forschungsfreiheit eingeschränkt fühlt, berechtigt ihn dies nicht, das Gesetz zu umgehen", so Hüppe.
 

Pressespiegel zu den Vorwürfen gegen Stammzellforscher Jürgen Hescheler

Nachfolgend finden Sie einige Artikel zu den Vorwürfen gegen Stammzellforscher Jürgen Hescheler.

Verbotene Stammzellforschung?
Von David Deißner
Robert-Koch-Institut gibt Unterlagen zu Versuchen des prominenten Wissenschaftlers Jürgen Hescheler an Staatsanwaltschaft weiter - Fehlten Genehmigungen?
WELT Online 27.11.08

Stammzellexperte Hescheler steht unter Verdacht
Kölner Staatsanwaltschaft überprüft seine Forschung
Jean Pierre Bassenge
BERLINER ZEITUNG 27.11.08

Stammzell-Experte soll illegal geforscht haben
Von David Deißner
Jürgen Hescheler ist einer der profiliertesten Stammzell-Forscher in Deutschland. Jetzt steht dem Wissenschaftler, der zugleich Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Stammzellforschung ist, Ärger ins Haus.
WELT Online 26.11.08

Im Dunkel der Labore
Der Forscher Jürgen Hescheler arbeitete ohne Genehmigung mit embryonalen Stammzellen.
Von Matthias Gierth
Rheinischer Merkur Nr. 47, 20.11.2008

Forscher der Verletzung des Stammzellgesetzes verdächtigt
Düsseldorf – Der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe verdächtigt den Kölner Wissenschaftler Jürgen Hescheler, mit Absicht das Stammzellgesetz verletzt zu haben.
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 14.11.08

Zu den Berichten über den Stammzellforscher Prof. Dr. Jürgen Hescheler
Anlässlich des in den Medien erhobenen Vorwurfs eines unterlassenen Genehmigungsantrags für Stammzellforschung nimmt die Universität zu Köln wie folgt Stellung:
PRESSEMITTEILUNG Universität zu Köln 14.11.08

Streit um Kölner Forscher
Von Michael Hesse,
Das Robert-Koch-Institut prüft, ob Jürgen Heschler gegen das Stammzellgesetz verstoßen hat.
KÖLNER STADT-ANZEIGER 14.11.08

Verstoß gegen das Stammzellgesetz - aus Steuergeldern finanziert?
Überprüfung durch Forschungsministerium nötig
Zu dem heute bekannt gewordenen Verstoß gegen das Stammzellgesetz durch den Kölner Stammellforscher Jürgen Hescheler erklärt der CDU-Bundestags-Abgeordnete und für Bioethik zuständige Berichterstatter der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hubert Hüppe, MdB:
Das Fehlverhalten des Kölner Stammzellforschers Jürgen Hescheler muss seine öffentlichen Geldgeber veranlassen, zu überprüfen, ob Heschelers nicht genehmigte Verwendung embryonaler Stammzellen aus Steuermitteln bezahlt wurde.
PRESSEMITTEILUNG Hubert Hüppe, MdB, CDU 14.11.08

Stammzellen: Kölner Forscher verletzt Gesetz
Von Stefanie Winkelnkemper
Düsseldorf (RP). Der Wissenschaftler Jürgen Hescheler soll ohne Genehmigung mit embryonalen Stammzellen geforscht haben. Er löst damit heftige Empörung aus.
RHEINISCHE POST 13.11.08

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