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03.03.11: Vierter Stammzellbericht der Bundesregierung vorgelegt
Die Novellierung des Stammzellgesetzes und die Einführung eines neuen Stichtags auf den 1. Mai 2007 hat die Forschung an humanen embryonalen Stammzellen auf eine tragfähige Basis gestellt. Diese sei nunmehr international vernetzt möglich und damit international wettbewerbsfähig. Dies ist das Fazit der Bundesregierung in ihrem als Unterrichtung vorgelegten Vierten Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Durchführung des Stammzellgesetzes (Vierter Stammzellbericht) (Drucksache 17/4760).
Wie aus der Unterrichtung hervorgeht, gab es im Berichtszeitraum vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2009 eine deutlichen Zunahme an Anträgen zum Import von humanen embryonalen Stammzellen (hES-Zellen). Dabei seien 26 Anträge auf Einfuhrgenehmigung genehmigt worden, was auf eine gesteigerte Wettbewerbsfähigkeit schließen lasse. Im vorangegangenen Berichtszeitraum vom 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2007 seien es nur neun gewesen. Bis Ende Dezember 2009 seien insgesamt für 49 Forschungsvorhaben, die an 34 Institutionen durchgeführt würden, Genehmigungen für die Verwendung von hES-Zellen erteilt worden. Wie die Bundesregierung in ihrem Bericht erläutert, besteht seit dem Inkrafttreten der Reform des Stammzellgesetzes am 14. August 2008 die Möglichkeit der Einfuhr und Verwendung auch solcher humaner embryonaler Stammzellen, die nach dem 1. Januar 2002, aber vor dem 1. Mai 2007 gewonnen wurden. Bis zum Ende des Berichtzeitraums sei die Einfuhr von 23 "neuen" Zelllinien und ihrer Verwendung in insgesamt 19 Forschungsvorhaben genehmigt worden.
Embryonale Stammzellenforschung weiterhin Domäne der Grundlagenforschung
In der Schlussfolgerung des 32-seitigen Berichts heißt es u. a., die Forschung an humanen embryonalen Stammzellen sei "weiterhin überwiegend eine Domäne der Grundlagenforschung, wenngleich sich künftige Anwendungen insbesondere zur Erprobung neuer Medikamente oder Therapieverfahren sowie zu Zell- und Gewerbeersatztherapien im Berichtszeitraum deutlich konkretisiert haben". Weiter heißt es, insgesamt sei die Forschung an humanen embryonalen Stammzellen durch neue Entwicklungen im Bereich der alternativen Quellen für Stammzellen "keinesfalls obsolet" geworden. Dies zeige sich nicht zuletzt auch am ungebrochenen internationalen Interesse an der Forschung mit hES-Zellen. "Nach einer jüngst veröffentlichten Studie überstieg die Zahl der in 2009 veröffentlichten Primärpublikationen zu hES-Zellen (387) jene zu humanen iPS-Zellen (hiPS-Zellen, 85) um mehr als das Vierfache, wobei in der Mehrzahl der Publikationen zu hiPS-Zellen auch hES-Zellen verwendet wurden [Löser et al. 2010]", heißt es im Bericht.
Der Bericht wurde bereits am 09.02.11 vorgelegt und am selben Tag im Deutschen Bundestag debattiert. Zu diesem Zeitpunkt lag das Papier allerdings noch nicht den Abgeordneten vor. Dies sorgte für einigen Unmut und spöttische Kommentare, angesichts dessen, dass die Parlamentarier Fragen zum Bericht stellen wollten, aber nicht wirklich wussten, was konkret darin stand, außer dem, was ihnen Bundesgesundheitsminister Rösler eingangs mündlich in Kurzform mitgeteilt hatte (siehe das Plenarprotokoll unten). Mittlerweile wurde der Bericht auf der Webseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht und steht damit allen Interessierten zur Verfügung.
Nachtrag 30.04.11: Unterdessen haben diverse Abgeordnete eine gemeinsame Kleine Anfrage zum Stammzellbericht an die Bundesregierung gestellt. Die Antwort der Regierung wurde am 26.04.11 veröffentlicht (siehe unten).
Zugehörige Dokumente:
- Vierter Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Durchführung des Stammzellgesetzes (Vierter Stammzellbericht)
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 9. Februar 2011 gemäß § 15 des Gesetzes zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen (Stammzellgesetz - StZG).
32 Seiten, Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode, Drucksache 17/4760 10.02.11 (PDF-Format)
- Plenarprotokoll der 89. Sitzung im deutschen Bundestag von Mittwoch, dem 09. Februar 2011 (PDF-Format)
Siehe dort Tagesordnungspunkt 1, Debatte zum Stammzellbericht der Bundesregierung
- Offene Fragen zum Vierten Stammzellbericht der Bundesregierung sowie zur Förderung und Regulierung der Stammzellforschung in Deutschland
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Röspel, Dr. Ernst Dieter
Rossmann, Willi Brase, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn), Birgitt Bender, Kai Gehring,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/5404
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
vom 21. April 2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag, 17. Wahlperiode, Drucksache 17/5654, 26.04.11 (44 Seiten)
Presseartikel zum Bericht:
In den Medien wurde der Stammzellbericht nahezu gar nicht erwähnt. Es scheint offenbar kein Thema mehr zu sein nach der Novellierung des Stammzellgesetzes.
Rösler: Novelliertes Stammzellgesetz hat sich bewährt
Berlin – Die Novellierung des Stammzellgesetzes vor gut zwei Jahren hat sich nach Einschätzung der Bundesregierung bewährt.
AERZTEBLATT 09.02.11
Regierung hält deutsche Stammzellforschung nach Reform für wettbewerbsfähiger
Gesundheit/Unterrichtung
Berlin: (hib/MPI/STO) Die Novellierung des Stammzellgesetzes und die Einführung eines neuen Stichtags (1. Mai 2007) hat die Forschung an humanen embryonalen Stammzellen nach Auffassung der Bundesregierung auf eine tragfähige Basis gestellt. Diese sei nunmehr international vernetzt möglich und damit international wettbewerbsfähig, schreibt die Regierung im als Unterrichtung (17/4760) vorgelegten Vierten Stammzellbericht.
HIB Heute im Bundestag 28.02.11
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