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29.04.11 Stammzellen-Patentrechtsstreit Greenpeace gegen Brüstle: Europäische Stammzellforscher fordern Patentschutz

Im Patentrechtsstreit der Umweltorganisation Greenpeace e.V. gegen den Bonner Stammzellforscher Oliver Brüstle vor dem Europäischen Gerichtshof hat Brüstle nun Schützenhilfe bekommen. In einem offenen Brief, der am 28.04.2011 im Wissenschaftsmagazin Nature veröffentlicht wurde, kritisierten 13 europäische Stammzellforscher unter Federführung des britischen Stammzellpioniers Austin Smith aus Cambridge das Mitte März veröffentlichte Schlussplädoyer des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs. Brüstle hatte vor einigen Jahren ein Patent auf die Herstellung von Zellen aus menschlichen Embryonen sowie ihre Verwendung zu therapeutischen Zwecken beantragt. Generalanwalt Yves Bot hatte aus ethischen Gründen ein Verbot von Patenten empfohlen, bei denen menschliche embryonale Stammzellen eine Rolle spielen. Auch Zellen, durch deren Gewinnung ein Embryo zerstört oder geschädigt werde, dürfen nach Ansicht von Bot nicht patentierbar sein (siehe dazu das Themenspecial vom 11.03.11).

"Als Koordinatoren multinationaler europäischer Stammzell-Projekte, die sowohl mit adulten als auch mit embryonalen Stammzellen arbeiten, möchten wir mit diesem Schreiben unserer tief empfundenen Sorge über diese Empfehlung Ausdruck verleihen. Embryonale Stammzellen sind Zelllinien, keine Embryonen. Sie stammen von überzähligen, in vitro befruchteten Eizellen ab, die nach einer Fruchtbarkeitsbehandlung gespendet wurden und können beliebig lang weiter genutzt werden", heißt es in einer Pressemitteilung der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn am 28.04.12 zum Wortlaut der englischen Erklärung.

Da mittlerweile mehr als 100 etablierte Zelllinien von nationalen und internationalen Zellbanken vorgehalten würden, sei nach Meinung der Forscher die Sorge, menschliche Embryonen könnten hierfür kommerzialisiert werden, nicht angebracht. Es sei zudem noch zu früh, um absehen zu können, ob menschliche embryonale Stammzellen in der Entwicklung von Therapien durch andere Stammzellen ersetzt werden können. Auch wenn induziert pluripotente Stammzellen zusätzliche Möglichkeiten insbesondere für die Etablierung von Krankheitsmodellen eröffnen, so sei der Reprogrammierungsvorgang derzeit noch nicht ausreichend perfektioniert.

"Die Wissenschaftler, die in der medizinischen Stammzellforschung arbeiten, können ihre Entwicklungen ohne die Mitwirkung des privaten Sektors nicht in biomedizinische Anwendungen überführen. Innovative Unternehmen benötigen jedoch den Patentschutz als Anreiz, wenn sie in Europa aktiv werden sollen", monieren die Forscher in ihrem Brief. Aus diesem Grund sei die Stellungnahme des Generalanwalts "ein herber Schlag gegen die jahrelangen Bemühungen, biomedizinische Anwendungen auf Grundlage embryonaler Stammzellen in Bereichen wie der Entwicklung neuer Medikamente oder Zellersatz-Therapien zu entwickeln. Würde die Kammer dieser Empfehlung folgen, könnten europäische Forschungsergebnisse anderswo in die Praxis umgesetzt werden, möglicherweise auf Kosten der Bürger Europas", heißt es in der Erklärung.

"Die Mitglieder des EuGH werden sich nun mit der Meinung des Generalanwalts auseinander setzen. Wir vertrauen darauf, dass die Richter sämtliche Implikationen ihrer Entscheidung betrachten werden, bevor sie ein rechtsverbindliches Urteil fällen", so die 13. Stammzellforscher abschließend. Zu den Unterzeichnern gehört auch der renommierte deutsche Forscher Jürgen Hescheler von der Uniklinik Köln. Wie das Urteil ausfällt ist noch offen. Da das Gericht in den meisten Fällen dem Generalanwalt folgt, zeichnet sich eine Niederlage für Brüstle ab.

Weitere Informationen:

  • Themenspecial vom 11.03.11: Streit um Stammzellenpatent: EU–Generalanwalt gegen Patentierung von Embryonen
    Der Generalanwalt beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg hat dafür plädiert, menschliche Embryonen grundsätzlich von der Patentierbarkeit auszunehmen. Dies teilte der Gerichtshof in einer Presseaussendung am 10.03.11 mit. Da das Gericht in den meisten Fällen dem Generalanwalt folgt, zeichnet sich eine Niederlage für den deutschen Stammzellforscher Oliver Brüstle in einem Rechtsstreit mit Greenpeace ab.
     

Presseartikel zum Appell der Stammzellforscher zum Stammzellenpatentstreit

In den Medien wurde der Appell der Stammzellforscher kaum erwähnt. Nachfolgend ein paar ausgewählte Meldungen dazu.

EU-Förderung von Stammzellenforschung löst Debatte aus [en]
Obwohl die Stammzellenforschung in der EU für „unmoralisch“ gehalten wird, wird sie trotzdem von Brüssel subventioniert. Möglicherweise wird sie im Ausland patentiert und zum Verkauf re-importiert. Dies ließen politische Entscheidungsträger und Experten nach der Veröffentlichung einer Stellungnahme durch einen Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes verlauten.
EURACTIV.COM 04.05.11

Patente und Moral: Europäische Stammzellforscher fühlen sich diskriminiert
Von Christina Berndt
SUEDDEUTSCHE.DE 29.04.11

Stammzellforscher fordern Patentschutz für Stammzelllinien
Bonn – Im Rechtsstreit um Patente auf Stammzellen haben 13 europäische Stammzellforscher Partei für den Bonner Wissenschaftler Oliver Brüstle ergriffen.
AERZTEBLATT.DE 28.04.11

Verbietet EU Patente auf embryonale Stammzellen?
Jürgen Langenbach
Forscher befürchten Restriktionen für ihr Gebiet von einer anstehenden Grundsatzentscheidung des EU-Gerichtshofs. Hintergrund ist der alte Streit darüber, ob Leben patentierbar ist.
DIE PRESSE 28.04.2011

Schützenhilfe für Brüstle im EU-Stammzellpatentstreit
13 führende Stammzellforscher fordern in der aktuellen Ausgabe des Fachmagazins Nature (2011, Bd. 572, S. 418) ein „Nein zum Verbot von Stammzellpatenten“.
TRANSKRIPT 28.04.11

Stammzellen-Patente: Verbot gefährdet Forschung
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs mit Sorge erwartet
PRESSETEXT 28.04.11

Patentstreit: Europäische Stammzellforscher unterstützen Bonner Wissenschaftler Oliver Brüstle
In einem offenen, im Wissenschaftsmagazin Nature am 28.4.2011 veröffentlichten Brief haben 13 europäische Stammzellforscher unter Federführung des britischen Stammzellforschers Austin Smith (Cambridge) den Vorschlag des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs kritisiert, Patente, in denen embryonale Stammzellen verwendet werden, zu verbieten. Sie unterstützen damit ihren Bonner Kollegen Prof. Dr. Oliver Brüstle.
PRESSEMITTEILUNG Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn 27.04.11 (IDW)

Stem cell research threatened by EU court ruling
Potential cures for dozens of debilitating conditions are under threat from a European ruling that claims that making money from embryonic stem cell research is immoral, leading scientists have warned.
By Richard Alleyn
TELEGRAPH.CO.UK 27.04.11

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