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13.05.14: Sachverständigenanhörung des Deutschen Ethikrats zum Thema "Neue Herausforderungen für das Verbot des Klonens zu Fortpflanzungszwecken durch jüngste Entwicklungen der Stammzellforschung?"

Am 08.05.15 veranstaltete der Deutsche Ethikrat in Berlin im Rahmen seiner Plenarsitzung eine öffentliche Anhörung zur Forschung an humanen embryonalen Stammzellen durch Zellkerntransfer und an induzierten pluripotenten Stammzellen. Hierzu befragte das Ethikgremium drei Experten aus den Bereichen Naturwissenschaft, Ethik und Recht zu den sich daraus eventuell ergebenden rechtlichen Herausforderungen.

Sachverständige und Zuhörer bei der Ethikrat-Anhörung zum Thema Stammzellen und Klonverbot am 08.05.2014 in BerlinWie es in der Einführung zur Anhörung heißt, führte 2013 die durch das Klonschaf Dolly bekannt gewordene Methode des Zellkerntransfers, durch die schon mehrere Tierarten erfolgreich geklont wurden, nach der Übertragung von Zellkernen menschlicher Hautzellen in entkernte Eizellen erstmals zur Herstellung menschlicher embryonaler Stammzellen (hES-Zellen).

Ein anderer Weg der Stammzellgewinnung ist die genetische Reprogrammierung von Körperzellen. Solche sogenannten induzierten pluripotenten Stammzellen (iPS Zellen) ähneln embryonalen Stammzellen, das heißt, sie können viele verschiedene Zelltypen bilden, unter anderem auch Keimzellen. Unter besonderen experimentellen Bedingungen entstanden aus iPS Zellen der Maus sogar Embryonen, die zu lebensfähigen Mäusen heranreiften. "Technisch scheint demnach sowohl durch Zellkerntransfer als auch durch Reprogrammierung das Klonen von Menschen denkbar zu sein. Dieses ist nach dem Embryonenschutzgesetz in Deutschland zwar grundsätzlich verboten. Mit Blick auf die aktuellen technischen Entwicklungen habe die Gesundheitsministerkonferenz der Länder allerdings die Frage aufgeworfen, inwiefern die neuen Technologien von den geltenden Gesetzen erfasst werden und ob eine Überprüfung der Rechtslage erforderlich sein könnte.

Der Deutsche Ethikrat sei daher gebeten worden, die Entwicklungen auf diesen Gebieten zu bewerten, heißt es in einer Presseaussendung vom 09.05.14. Die Sorge der Gesundheitsminister richtet sich demnach darauf, dass das mithilfe dieser Methoden technisch denkbare Klonen von Menschen zu Fortpflanzungszwecken möglicherweise durch die deutschen Gesetze, insbesondere das Embryonenschutzgesetz und Stammzellgesetz, nicht eindeutig verboten sein könnte.

Rechtlicher Regelungsbedarf

In ihrer Einführung betonte dem Bericht zufolge Christiane Woopen, die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, dass es nicht ausreiche, nur in Deutschland klare Regeln zu haben, sondern dass es auch darauf ankomme, im internationalen Kontext auf ein wirksames Verbot des reproduktiven Klonens hinzuwirken.

Der Molekularbiologe und Stammzellforscher Hans Schöler, Direktor des Max-Planck-Instituts für molekulare Biomedizin in Münster, informierte über den Sachstand zu hES-Zellen durch Zellkerntransfer und iPS-Zellen. Schöler erläuterte die biologischen Erkenntnisse zu Pluripotenz und Totipotenz von Zellen und zu tetraploider Embryokomplementierung. Er halte es aus biologischen Gründen für unwahrscheinlich, wenn auch nicht für ausgeschlossen, dass das reproduktive Klonen von Menschen auf dem Wege der neuen Verfahren technisch möglich werden könnte.

Der Jurist Ralf Müller-Terpitz von der Universität Mannheim befasste sich mit einem möglichen gesetzlichen Regelungsbedarf. Müller-Terpitz zufolge werden die neuen Forschungsmethoden von den geltenden Gesetzen erfasst. Inkonsistenzen und Unklarheiten bestünden jedoch unter anderem durch unterschiedliche gesetzliche Definitionen zentraler Begriffe wie "Embryo" und "Totipotenz" im Embryonenschutzgesetz und im Stammzellgesetz. Eine rechtliche Präzisierung sei nicht zwingend, aber sinnvoll. Dabei solle von einer strafrechtlichen auf eine öffentlich-rechtliche Regulierung übergegangen werden.

Der Theologe Klaus Tanner aus Heidelberg, Vorsitzender der Stammzellkommission am Robert-Koch-Institut, stellte ethische Überlegungen zu einem möglichen Regulierungsbedarf vor. Die Möglichkeit der technischen Erzeugung von biologischen Entwicklungspfaden, die es als "Naturphänomen" nicht gibt, führe dazu, dass Begriffe wie "Potenzialität" unklar werden. Deswegen müsse man die an sie geknüpften Normen überdenken, damit die Schutzinteressen gewahrt werden können. Er plädierte dafür, sich mehr an Verantwortungs- und Handlungskontexten zu orientieren und weniger an Überlegungen zum Status frühen menschlichen Lebens in vitro.

Diskussion zum Für und Wider einer Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen

Im Zentrum der anschließenden Diskussion stand laut Pressestelle des Ethikrates insbesondere das Für und Wider einer Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen. Mit Blick auf das reproduktive Klonen gebe es zwar keinen zwingenden Bedarf, wohl aber den Wunsch einer vereinheitlichenden Nachbesserung, insbesondere bei den Begriffsdefinitionen. Diskutiert wurde auch, inwieweit eine regelmäßige, die aktuellen wissenschaftlichen Entwicklungen berücksichtigende Revision der gesetzlichen Regelungen, wie sie auch in Frankreich etabliert ist, angemessen wäre.

Alle Beiträge der Anhörung sowie die Diskussion stehen als Download zum Anhören und Nachlesen als Simultanprotokoll auf der Webseite des Ethikrates zur Verfügung

Reaktionen auf die Veranstaltung

In den Medien fand die Veranstaltung absolut keine Beachtung, warum auch immer. Bei der Auswertung wurden keine Artikel gefunden. Vielmehr wurde ausführlich über die Stellungnahme des Ethikrates zur Biosicherheit z.B. in Bezug auf die Schaffung künstlicher Viren berichtet.

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