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01.12.08: Richtunsgweisendes Grundsatzurteil - Patent auf embryonale Stammzellen von Großer Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes klar abgewiesen

Menschliche Stammzellkulturen, die nur mittels Tötung menschlicher Embryonen gewonnen werden können, sind nach dem europäischen Patentrecht nicht patentierbar. Zu dieser Entscheidung ist die Grosse Beschwerdekammer (GBK) des Europäischen Patentamts (EPA) im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens zur sogenannten WARF/Thomson-Patentanmeldung gelangt. Dies teilte das Europäische Patentamt am 27.11.08 in einer Presseaussendung mit (Original siehe unten). Die Patentanmeldung beschreibt ein Verfahren zur Gewinnung embryonaler Stammzellkulturen von Primaten, einschließlich von Menschen. Die GBK ist für die Sicherung einer einheitlichen Anwendung des Patentrechts nach dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ), der Rechtsgrundlage des EPA, zuständig. Ihre Entscheidungen sind für die Patentpraxis im EPA bindend.

Das Patent war zwar schon von der zuständigen Kammer vor einigen Jahren als nicht vereinbar mit dem Europäischen Recht bezeichnet worden. Diese Entscheidung war jedoch von den Antragstellern nicht akzeptiert worden, weshalb sich die Große Beschwerdekammer jetzt damit beschäftigen musste. Die Entscheidung ist wegweisend für die zukünftige Arbeit des Europäischen Patentamtes in diesem ethisch äußerst sensiblen Bereich. In ihrer aktuellen Entscheidung stützt sich die Grosse Beschwerdekammer auf die einschlägigen Bestimmungen des Europäischen Patentübereinkommens sowie auf die Biopatentrichtlinie der EU (98/44/EU). Diese Richtlinie ist 1999 ins EPÜ übernommen worden. Das EPÜ sah schon zuvor ein Patentierungsverbot für Erfindungen vor, deren gewerbliche Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen würde. In Umsetzung der Richtlinie schließt Regel 28 des Europäischen Patentübereinkommens als Konkretisierung des allgemeinen Patentierungsverbots des Art. 53a EPÜ unter anderem Patente für die Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken aus.

Im Fall der Thomson-Patentanmeldung sei entscheidend gewesen, dass die beanspruchten menschlichen Stammzellkulturen nur unter Benutzung und Tötung von menschlichen Embryonen gewonnen werden können. Deshalb seien die Bestimmungen über die Ausnahme von der Patentierung anzuwenden, so die Große Beschwerdekammer. Die GBK machte jedoch deutlich, ihre Entscheidung betreffe nicht grundsätzlich die Frage der Patentfähigkeit menschlicher Stammzellen. Den Antrag der Beschwerdeführerin, der amerikanischen Wisconsin Alumni Research Foundation (WARF), eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs diesbezüglich herbeizuführen, wies die GBK aufgrund der fehlenden rechtlichen und institutionellen Verbindung der Beschwerdeinstanz des EPA zur EU als unzulässig zurück.

Reaktionen auf das Grundsatzurteil

"Die Entscheidung stellt einen Meilenstein in der Patentvergabe-Praxis des Europäischen Patentamtes dar. Sie gilt für alle vorliegenden Patentanträge, die auf der Zerstörung und industriellen Nutzung von Embryonen beruhen", sagte der Gentechnikexperte Dr. Christoph Then, der das Verfahren für die Umweltorganisation Greenpeace über Jahre begleitet hat, gegenüber der Presse. Greenpeace war eine der Organisationen, die Einspruch gegen die Patentanmeldung eingelegt hatten.

Mit "Freude und Genugtuung" hat auch der Bundesverband Lebensrecht (BVL) die veröffentlichte Entscheidung zur Kenntnis genommen. "Die jetzt getroffene Entscheidung ist ein wichtiger Sieg für all jene, die sich in den letzten Jahren gegen die ausufernde Kommerzialisierung einer unethischen Forschung gewandt haben. Die Feststellung des Europäischen Patentamtes, die kommerzielle Verwertung von Stammzellen, für deren Gewinnung menschliche Embryonen getötet wurden, verstoße gegen die guten Sitten, bestätigt unsere Auffassung, dass es sich bei diesem Forschungszweig um einen inhumanen handelt", erklärte die Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht (BVL), Dr. med. Claudia Kaminski, am 28. November in einer Pressemitteilung. Es sei davon auszugehen, dass die embryonale Stammzellforschung, die anders als die ethisch völlig unproblematische Forschung mit adulten, körpereigenen Stammzellen, bislang zu keinerlei therapeutischen Erfolgen geführt hat, durch die Entscheidung des Europäischen Patentamtes weiter an Bedeutung verliert, erklärte Kaminski. "Es wäre zwar bedauerlich, wenn nur die mangelnde Aussicht auf Profit und nicht etwa auch ethische Einsicht zu einer Abkehr von einer menschliche Embryonen verbrauenden Forschung führen würde. Schwerer wiegt jedoch, dass das Europäische Patentamt nun unmissverständlich klargestellt hat, dass sich auf der Tötung von Menschen im Frühstadium ihrer Entwicklung in Europa keine Geschäftsmodelle mehr aufbauen lassen. Der Kommerzialisierung einer Embryonen verbrauchenden Forschung wurde ein wichtiger Riegel vorgeschoben", so die BVL-Vorsitzende.

Dr. Peter Liese, Arzt und Vorsitzender der Arbeitsgruppe Bioethik der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP-ED) wertete in einer Pressemitteilung vom selben Tag die Entscheidung des Europäischen Patentamtes als "ein Riesenerfolg für eine wertorientierte Politik in Europa." Jeder Forscher und jedes Unternehmen solle wissen, dass eine Technologie, die grundlegenden ethischen Bedenken entgegensteht wie die embryonale Stammzellenforschung, in Europa immer kritisch begleitet wird. "Es gilt daher, jetzt auf die Alternativen wie zum Beispiel die adulten Stammzellen und die Reprogrammierung adulter Zellen zu setzen", erklärte Liese. Die Europaabgeordnete und Vorsitzende der fraktionsübergreifenden EP-Bioethik-Intergruppe, Hiltrud Breyer, Bündnis 90 / Die Grünen, zeigte sich ebenfalls erfreut über die Entscheidung. "Endlich hat sich das Patentamt in dieser wichtigen Frage eindeutig positioniert. Nachdem bereits verschiedene Patente auf die Nutzung menschlicher Embryonen erteilt wurden, bedeutet diese Entscheidung einen Wendepunkt", erklärte Breyer in einer Pressemitteilung.

Vor der Grundsatzentscheidung hatten sich der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Prälat Stephan Reimers, und der Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin, Prälat Karl Jüsten, in einer gemeinsamen Presseerklärung am 28.10.08 erneut deutlich gegen eine solche Patentierung ausgesprochen. Die zur Debatte stehende Patentierung eröffne einen Weg zu einem Monopol, um Leben exklusiv zu vermarkten und wirtschaftlich auszunutzen. "Der menschliche Körper und seine Bestandteile dürfen nicht verzweckt und kommerzialisiert werden", hob Prälat Jüsten hervor. "Gerade menschliches Leben in seinem ungeschützten Anfang ist nicht verfügbar und kann nicht patentiert werden." Die Patentvergabe hätte Präzedenzwirkung in weiteren Verfahren und würde sich auf Industrie und Forschung in Europa insgesamt auswirken. Daher forderte Prälat Reimers, dass die moralisch-ethischen Einwände einerseits und der Nutzen der Patentierung für die Menschheit andererseits sorgfältig abgewägt werden müssten.
 

27.06.08: Vorgeschichte zum Grundsatzurteil

Am 26.06.08 war ohne Ergebnis eine Anhörung vor der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) zu Ende gegangen, die sich mit Patenten auf menschliche Stammzellen befasst hat. Dies berichtete die Umweltorganisation Greenpeace auf ihren Webseiten unter www.greenpeace.de. Verhandelt wurde zwei Tage lang über einen Patentantrag des US-Forschers James Thomson (EP 770125). Mit dem Hinweis auf die Regel 23d des Europäischen Patentübereinkommens, die "die Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken" von der Patentierbarkeit ausschließt, hatten alle bisherigen Instanzen seinen Antrag abgelehnt. Mit Thomsons Einspruch vor der Großen Beschwerdekammer des EPA ist nun die letzte Instanz erreicht. Das Patent war bereits vom Europäischen Patentamt zurückgewiesen worden, weil nach Ansicht des Amtes die Herstellung menschlicher embryonaler Stammzellen mit der beschriebenen Methode die Tötung menschlicher Embryonen voraussetzt. Gegen diese Entscheidung hatten Thomson und die Wisconsin Alumni Research Foundation (WARF) Beschwerde eingelegt. Doch nach den europäischen Patentgesetzen darf die kommerzielle Nutzung menschlicher Embryonen nicht patentiert werden, so Greenpeace. Die Präsidentschaft des Europäischen Patentamtes habe in der Anhörung ausgeführt, dass es an dieser Stelle um ein grundsätzliches Verbot geht, mit dem der Gesetzgeber eindeutige ethische Grenzen im Patentrecht gesetzt habe. Diese Grenze betreffe die Menschenwürde und könne deshalb nicht durch rechtlich fragwürdige Auslegungen umgangen werden. Dabei müsse man nicht nur den genauen Wortlaut der Ansprüche prüfen, sondern auch die gesamte Beschreibung in der Patentanmeldung berücksichtigen. In diesem Fall setzt die Herstellung der Stammzellen die Zerstörung menschlicher Embryonen voraus. Deswegen müsse das Patent zurückgewiesen werden.

Greenpeace gehe es nach eigenem Bekunden um klare ethische und rechtliche Grenzen im Patentrecht. "Es geht bei den Patenteinsprüchen nicht um die Entwicklung von Therapien oder die Stammzellforschung insgesamt. Es gibt viele Ansätze, bei denen Stammzellen gewonnen werden, die ethisch nicht so problematisch sind wie im Falle des Patentes von Thomson", sagte Christoph Then, Patentexperte für Greenpeace. Entscheidend sei, dass die in den Patenten beanspruchten Verfahren weder die Zerstörung noch die Produktion von Embryonen betreffen. "Wenn diese Unterscheidung im Patentrecht nicht beachtet wird, droht in Europa die Entstehung einer regelrechten Embryonenindustrie", warnte Then.

Der Fall Thomson ist einer von mehreren, in denen es um die Auslegung der Europäischen Patentgesetze im Hinblick auf den Menschen geht. In anderen Fällen hatte Greenpeace erfolgreich Einspruch beim Europäischen Patentamt eingelegt und einen Musterprozess vor dem Bundespatentgericht gewonnen. Dieser ist jetzt beim Bundesgerichtshof anhängig. Derzeit sind laut Greenpeace beim EPA insgesamt 41 Stammzell-Patente angemeldet, eines von ihnen bezieht sich sogar auf Zellen aus menschlichen Embryonen. 110 Patentanmeldungen in der Stammzellenforschung werden derzeit geprüft und für weitere 68 Patente sei bereits eine Prüfung beantragt. Wie es mit diesen Anträgen weiter geht, hängt wesentlich von dem Ausgang dieses Musterprozesses ab, der vor der Großen Beschwerdekammer des EPA verhandelt wird. "Der Ausgang der Verhandlung hat weltweite Signalwirkung", erklärte Then abschließend. Mit einer Entscheidung der Großen Beschwerdekammer wird bis Ende des Jahres gerechnet.
 

Hintergrundinformationen zur Patentanmeldung:

Pressespiegel zum Verlauf der Patent-Entscheidung

Nachfolgend finden Sie ein paar ausgewählte Artikel zur Debatte über die Thomson-Patentanmeldung. Zur besseren Übersicht und Verständnis empfehlen wir, unten anzufangen.

Dezember 2008

Europäisches Patentamt: Kein Patent für embryonale Stammzellen
Richter-Kuhlmann, Eva A.
Menschliche Stammzellkulturen, die nur durch die Zerstörung menschlicher Embryonen gewonnen werden können, sind nach dem europäischen Patentrecht nicht patentierbar.
Deutsches Ärzteblatt 2008; 105(49), 05.12.08

Legt Hürden höher
Stammzellpatente / Die ablehnende Haltung des Europäischen Patentamtes greift zu kurz
Die Einmaligkeit des Lebens muss jegliche Biopatente vom Grundsatz her ausschließen.
Von Lucian Haas
Rheinischer Merkur Nr. 49, 04.12.2008


November 2008

Keine Gewinne mit der Tötung von Embryonen
Von Stefan Rehder
Humane Stammzellen sind nicht patentierbar – Europapolitiker Liese spricht von „Riesenerfolg
DIE TAGESPOST 29.11.08

EU-Aufsichtsbehörde gegen Patent auf menschliche Stammzellen [en]
Das Europäische Patentamt hat gestern (27. November 2008) entschieden, Patente auf die Entwicklung von Stammzellenkulturen, die nur durch die Zerstörung menschlicher Embryonen gewonnen werden können, zu verbieten.
EURACTIV.COM 28.11.08

BVL: Wegweisende Entscheidung des Europäischen Patentamtes
Kaminski: „Der Kommerzialisierung einer Embryonen verbrauchenden Forschung wurde wichtiger Riegel vorgeschoben“
Mit „Freude und Genugtuung“ hat der Bundesverband Lebensrecht (BVL) die gestern veröffentlichte Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes zur endgültigen Zurückweisung des so genannten WARF-Patents zur Kenntnis genommen.
PRESSEMITTEILUNG Bundesverband Lebensrecht (BVL) 28.11.08

Stammzellenforschung - EU lehnt Patent ab
Peter Liese: Grundsatzentscheidung des Europäischen Patentamtes gegen Patentierung embryonaler Stammzellen ist Riesenerfolg für eine wertorientierte Politik in Europa
KATH.NET 28.11.08

Patent auf menschliche Stammzellen abgelehnt
Das Europäische Patentamt in München hat eine Grundsatzentscheidung zu menschlichen Stammzellen getroffen.
TAGESSPIEGEL 27.11.08

Erfolg gegen Stammzellenpatent
Besserer Schutz vor kommerzieller Nutzung von Embryonen
MITTEILUNG Greenpeace 27.11.08

Verstoß gegen gute Sitten
Wenn für eine Erfindung Embryonen zerstört werden, ist sie in Europa nicht mehr patentierbar, urteilt das Europäischen Patentamt (EPA).
Von Christina Berndt
SUEDDEUTSCHE.DE 27.11.08

Grundsatzurteil: Patente auf embryonale Stammzellen abgelehnt
Von Christian Schwägerl
Forscher und Firmen träumen vom großen Geschäft mit embryonalen Stammzellen. Doch das Europäische Patentamt in München hat der Kommerzialisierung der ethisch brisanten Zellen jetzt einen Riegel vorgeschoben.
SPIEGEL Online 27.11.08

Kein europäisches Patent auf Zerstörung menschlicher Embryonen
München – Stammzellen, die nur durch eine Zerstörung menschlicher Embryonen gewonnen werden können, sind nach dem europäischen Patentrecht nicht patentierbar.
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 27.11.08

Peter Liese: Grundsatzentscheidung des Europäischen Patentamtes gegen Patentierung embryonaler Stammzellen ist Riesenerfolg für eine wertorientierte Politik in Europa
Jetzt massiv auf Alternativen setzen
Das Europäische Patentamt hat heute eine Grundsatzentscheidung zur Patentierung embryonaler Stammzellen getroffen.
PRESSEMITTEILUNG Dr. Peter Liese, MdEP, EVP-ED 27.11.08

EU-Patentamt unterstreicht ethische Grenzen im Patentrecht
Ablehnung der Thomson/WARF-Stammzell-Anmeldung zu begrüßen
Zur heutigen Entscheidung der Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes über die WARF/Thomson-Patentanmeldung erklärt die Europaabgeordnete und Vorsitzende der fraktionsübergreifenden EP-Bioethik-Intergruppe, Hiltrud Breyer MdEP (Bündnis 90 / Die Grünen):
Die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes hat heute eine wegweisende Entscheidung gefällt. Diese Entscheidung ist sehr zu begrüßen.
PRESSEMITTEILUNG Hiltrud Breyer, MdEP, Bündnis 90/Die Grüne) 27.11.08

Kein europäisches Patent für die WARF/Thomson-Stammzell-Anmeldung
München - Menschliche Stammzellkulturen, die nur mittels Zerstörung menschlicher Embryonen gewonnen werden können, sind nach dem europäischen Patentrecht nicht patentierbar. Zu dieser Entscheidung ist die Grosse Beschwerdekammer (GBK) des Europäischen Patentamts (EPA) im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens zur sog. WARF/Thomson-Patentanmeldung gelangt.
PRESSEMITTEILUNG Europäisches Patentamt 27.11.08


Oktober 2008

„Menschliches Leben ist nicht patentierbar“
Kirchen lehnen Patentierung embyronaler Stammzellen ab
Anlässlich der anstehenden Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts über die Patentierbarkeit menschlicher embryonaler Stammzellen und daraus entwickelter Stammzelllinien haben sich der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Prälat Stephan Reimers, und der Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin, Prälat Karl Jüsten, erneut deutlich gegen eine solche Patentierung ausgesprochen.
PRESSEMITTEILUNG EKD 28.10.08

Kirchen lehnen Patent für embryonale Stammzellen ab
Bonn/Hannover – Die Kirchen in Deutschland warnen vor einer Patentierbarkeit menschlicher embryonaler Stammzellen und Stammzelllinien.
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 28.10.08

US-Forscher will EU-Patent auf Stammzellen
Kirchen: Mensch darf „nicht verzweckt und kommerzialisiert werden“
DOMRADIO 28.10.08


Juni 2008

Anhörung zu Embryo-Patenten ohne Ergebnis
Beate Steffens
Ohne Ergebnis ist eine Anhörung vor der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) zu Ende gegangen, die sich mit Patenten auf menschliche Stammzellen befasst hat. Verhandelt wurde bis Mittwochabend über einen Patentantrag des US-Forschers James Thomson (EP 770125).
GREENPEACE 26.06.08

Streit über Stammzellen-Patent
Patente auf menschliche Embryonen sind zwar verboten. Ein Stammzellforscher aus den USA will dennoch daraus hergestellte Produkte patentieren lassen.
TAZ 26.06.08

Entscheidung vertagt
Ein US-Forscher will ein Forschungsverfahren zur Gewinnung von Stammzellen - und damit auch die Zellen selbst - patentieren lassen. Das Europäische Patentamt hat seine Entscheidung darüber nun auf unbestimmte Zeit vertagt.
SUEDDEUTSCHE.DE 25.06.08

Patentierter Mensch?
Entscheidung über europäisches Stammzell-Patent vertagt
DOMRADIO 25.06.08

Patent auf Leben
Das Europäische Patentamt (EPA) muss erneut darüber entscheiden, ob die Entnahme von Stammzellen aus menschlichen Embryonen patentierbar ist. Darf aus dem menschlichen Körper Profit geschlagen werden?
Von Christina Berndt
SUEDDEUTSCHE.DE 24.06.08

Forscher will menschliche Stammzellen patentieren lassen
Sind menschliche Stammzellen eine Erfindung? Am Europäischen Patentamt hat eine Grundsatzverhandlung über die Patentierbarkeit embryonaler Stammzellen begonnen.
SPIEGEL Online 24.06.08

Keine Patentierung von menschlichen Stammzellen
Im Europäischen Patentamt (EPA) wird an diesem Dienstag und Mittwoch in einem Präzedenzfall über die Patentierung menschlicher Stammzellen verhandelt.
MITTEILUNG Greenpeace 23.06.08

Große Beschwerdekammer überprüft WARF Stammzellenpatent
Die Anmeldung des sogenannten "WARF-Patents" zur Gewinnung embryonaler Stammzellen von Primaten (einschließlich Menschen) ist Gegenstand einer öffentlichen mündlichen Verhandlung vor der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts am 24. und 25. Juni 2008.
PRESSEMITTEILUNG Europäisches Patentamt 17.06.08

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