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22.10.11, ergänzt am 01.12.12: Richtungsweisendes Urteil des EU-Gerichtshof: Patentierungsverbot für Zellen aus menschlichen Embryonen

Bild EU-GerichtshofIm Patentstreit zwischen der Umweltorganisation Greenpeace und dem Stammzellforscher Prof. Dr. Oliver Brüstle hat die Große Kammer des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH) am 18.10.11 in Luxemburg ein richtungsweisendes Urteil gefällt. Demnach ist ein Verfahren, das durch die Entnahme von Stammzellen, die aus einem menschlichen Embryo im Blastozystenstadium gewonnen werden, die Zerstörung des Embryos nach sich zieht, von der Patentierung auszuschließen. Die Verwendung zu therapeutischen oder diagnostischen Zwecken, die auf den menschlichen Embryo zu dessen Nutzen anwendbar ist, kann Gegenstand eines Patents sein, aber seine Verwendung zu Zwecken der wissenschaftlichen Forschung ist nicht patentierbar, urteilten die Richter. Sie folgten damit weitgehend den Ausführungen des EU-Generalanwalts, der dafür plädierte, menschliche Embryonen grundsätzlich von der Patentierbarkeit auszunehmen (siehe das Themenspecial vom 11.03.11). Nun ist wieder der Bundesgerichtshof in Deutschland am Zug und muss ein abschließendes Urteil fällen, das den Vorgaben des EuGH entspricht.

Hintergrund des Stammzellpatentstreits

Oliver Brüstle ist Inhaber eines im Dezember 1997 angemeldeten Patents, das isolierte und gereinigte neurale Vorläuferzellen betrifft, die aus menschlichen embryonalen Stammzellen hergestellt und zur Behandlung neurologischer Erkrankungen verwendet werden. Nach Angaben von Brüstle gibt es bereits klinische Anwendungen, u. a. bei Patienten, die an Parkinson erkrankt sind. Auf die Klage von Greenpeace e.V. hat das Bundespatentgericht das Patent für nichtig erklärt, soweit es sich auf Verfahren bezieht, die es ermöglichen, Vorläuferzellen aus Stammzellen menschlicher Embryonen zu gewinnen.

Der Bundesgerichtshof, bei dem Brüstle Berufung eingelegt hat, hatte beschlossen, den EU-Gerichtshof insbesondere nach der Auslegung des Begriffs "menschlicher Embryo" zu fragen. Dieser Begriff wird in der EU-Richtlinie 98/44/EG über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen nicht definiert. Es ging um die Frage, ob der Ausschluss von der Patentierbarkeit des menschlichen Embryos alle Stadien des Lebens von der Befruchtung der Eizelle an umfasst oder ob zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, z. B., dass ein bestimmtes Entwicklungsstadium erreicht ist.

Auslegung des Begriffs "menschlicher Embryo"

Screenshot UrteilBei der Prüfung des Begriffs des menschlichen Embryos betonte der Gerichtshof zunächst, dass er nicht dazu aufgerufen sei, auf Fragen medizinischer oder ethischer Natur einzugehen, sondern sich darauf zu beschränken habe, die einschlägigen Vorschriften der Richtlinie juristisch auszulegen. So ließen der Zusammenhang und das Ziel der Richtlinie erkennen, dass der Unionsgesetzgeber jede Möglichkeit der Patentierung ausschließen wollte, sobald die der Menschenwürde geschuldete Achtung dadurch beeinträchtigt werden könnte.

"Daraus folgt, dass der Begriff des menschlichen Embryos weit auszulegen ist. Insofern ist jede menschliche Eizelle vom Stadium ihrer Befruchtung an als "menschlicher Embryo" anzusehen, da die Befruchtung geeignet ist, den Prozess der Entwicklung eines Menschen in Gang zu setzen. Das Gleiche gilt für die unbefruchtete menschliche Eizelle, in die ein Zellkern aus einer ausgereiften menschlichen Zelle transplantiert worden ist oder die durch Parthenogenese zur Teilung und Weiterentwicklung angeregt worden ist", so der Gerichtshof. Selbst wenn diese Organismen genau genommen nicht befruchtet worden seien, seien sie infolge der zu ihrer Gewinnung verwendeten Technik ebenso wie der durch Befruchtung einer Eizelle entstandene Embryo geeignet, den Prozess der Entwicklung eines Menschen in Gang zu setzen.

Zu Stammzellen, die von einem menschlichen Embryo im Stadium der Blastozyste gewonnen werden und auf die sich die "Erfindung" bezieht, um die es in dem Brüstle-Patent geht, stellte der Gerichtshof fest, dass es Sache des nationalen Gerichts ist, im Licht der technischen Entwicklung festzustellen, ob sie geeignet sind, den Prozess der Entwicklung eines Menschen in Gang zu setzen, und folglich unter den Begriff des menschlichen Embryos fallen.

Anschließend ging der Gerichtshof der Frage nach, ob der Begriff der als nicht patentierbar geltenden "Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken" auch die Verwendung zu Zwecken der wissenschaftlichen Forschung umfasst. So bemerkte er zu der zuletzt genannten Verwendung, dass die Erteilung eines Patents für eine Erfindung grundsätzlich deren industrielle oder kommerzielle Verwertung einschließt. "Selbst wenn das Ziel der wissenschaftlichen Forschung von industriellen oder kommerziellen Zwecken unterschieden werden muss, kann die Verwendung menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken, die Gegenstand der Patentanmeldung wäre, nicht vom Patent selbst und den daran geknüpften Rechten getrennt werden. Deswegen kann die Verwendung menschlicher Embryonen zur wissenschaftlichen Forschung, die Gegenstand einer Patentanmeldung ist, nicht von einer industriellen und kommerziellen Verwertung getrennt werden und dadurch dem Ausschluss von der Patentierung entgehen", heißt es weiter.

Eingeschränkter Patentschutz für Forschung mit menschlichen Embryonen

Der Gerichtshof stellte daher fest, dass wissenschaftliche Forschung, die die Verwendung menschlicher Embryonen voraussetzt, keinen patentrechtlichen Schutz erlangen kann. Er wies jedoch darauf hin, dass die Patentierbarkeit der Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken nach der Richtlinie nicht verboten ist, wenn sie die Verwendung zu therapeutischen oder diagnostischen Zwecken betrifft, die auf den menschlichen Embryo zu dessen Nutzen anwendbar ist, z. B. um eine Missbildung zu beheben und die Überlebenschancen des Embryos zu verbessern.

Schließlich antwortet der Gerichtshof auf die Frage nach der Patentierbarkeit einer Erfindung, die die Herstellung neuraler Vorläuferzellen betrifft. Er führt aus, dass diese zum einen die Verwendung von Stammzellen voraussetzt, die aus einem menschlichen Embryo im Blastozystenstadium gewonnen werden, und dass zum anderen die Entnahme die Zerstörung dieses Embryos nach sich zieht. Würde eine solche beanspruchte Erfindung nicht von der Patentierung ausgeschlossen, hätte dies zur Folge, dass der Patentanmelder den Ausschluss von der Patentierung durch eine geschickte Abfassung des Anspruchs umgehen könnte. Folglich ist eine Erfindung nicht patentierbar, wenn die Anwendung des Verfahrens die vorhergehende Zerstörung menschlicher Embryonen oder deren Verwendung als Ausgangsmaterial erfordert, selbst wenn bei Beantragung des Patents in der Beschreibung dieses Verfahrens, wie im vorliegenden Fall, die Verwendung menschlicher Embryonen nicht erwähnt wird.

Abschließend weist der Gerichtshof darauf hin, dass im Wege eines Vorabentscheidungsersuchens die Gerichte der Mitgliedstaaten in einem bei ihnen anhängigen Rechtsstreit dem Gerichtshof Fragen nach der Auslegung des Unionsrechts oder nach der Gültigkeit einer Handlung der Union vorlegen können. Der Gerichtshof entscheide jedoch nicht über den nationalen Rechtsstreit. Es sei Sache des nationalen Gerichts, über die Rechtssache im Einklang mit der Entscheidung des Gerichtshofs zu entscheiden. Diese Entscheidung des Gerichtshofs binde in gleicher Weise andere nationale Gerichte, die mit einem ähnlichen Problem befasst werden.

Appelle von Europaabgeordneten und Stammzellforschern im Vorfeld

Im Januar dieses Jahres hatten sich im Vorfeld der Verhandlungen Europaabgeordnete verschiedener Fraktionen und Nationen wiederholt gegen die Patentierung embryonaler Stammzellen ausgesprochen. Auf einer Pressekonferenz in Brüssel betonten damals Dr. Peter Liese (EVP-Deutschland), Eva Lichtenberger (Grüne-Österreich), Vittorio Prodi (S&D-Italien), Carlo Casini (EVP-Italien) und Miroslav Mikolasik (EVP-Slowakei), dass es völlig inakzeptabel sei, Technologien, die auf der Zerstörung von menschlichen Leben basieren, zu patentieren (siehe das Themenspecial vom 13.01.11)

Nach dem Plädoyer des EU-Generalanwalts im März diesen Jahres im Sinne des Embryonenschutzes sahen einige Stammzellforscher in Europa ihre Felle davon schwimmen und forderten in einem Appell vom April umfassenden Patentschutz (siehe das Themenspecial vom 29.04.11).
 

Reaktionen auf das EU-Gerichtshofurteil im Stammzellenpatentstreit: Weitgehend positives Echo - Trauerstimmung bei Stammzellforschern

Von Greenpeace, der Klägerin im Patentstreit, von Abgeordneten aller Fraktionen, der Bundesärztekammer, Kirchenvertretern sowie Lebensrechtsgruppen wurde das Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Rechtsstreit um ein Patent des Bonner Stammzellforschers Oliver Brüstle in zahlreichen Presseerklärungen einhellig positiv aufgenommen. Kritik gab es dagegen in den Kommentaren großer Tages- und Wochenzeitungen (siehe die Presseschau unten). Deren Tenor war weitgehend die Befürchtung, die auch die Stammzellforscher hegen, dass Europa damit von der Forschung abgekoppelt wird. Nachfolgend finden Sie eine kleine Auswahl von Statements aus dem gewaltigen Medienecho von über 1200 gefundenen Beiträgen.

Nach Meinung von Christoph Then, Patent-Berater von Greenpeace, wurde mit dem Urteil "europäische Rechtsgeschichte geschrieben". Der Europäische Gerichtshof habe den Schutz menschlichen Lebens gegenüber wirtschaftlichen Interessen deutlich gestärkt. Der Patentinhaber habe hingegen erreichen wollen, dass Embryonen patentiert und wirtschaftlich verwertet werden. "Diesen Begehrlichkeiten hat der EuGH heute einen Riegel vorgeschoben", erklärte Then laut der Webseite von Greenpeace. Auf die Stammzellforschung insgesamt werde seiner Ansicht nach das Urteil "nur begrenzten Einfluss" haben. Forscher hätten in den vergangenen Jahren verschiedene Möglichkeiten gefunden, geeignete Stammzellen herzustellen, ohne menschliche Embryonen zu zerstören.

Zustimmung aus der Politik

Der gesundheitspolitische Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP - Christdemokraten), Dr. Peter Liese verdeutlichte die Konsequenzen des Urteils: "Da in Europa nun keine Patente auf Forschung mit Embryonen und embryonalen Stammzellen zu erreichen sind, wird sich die Forschung stärker in Richtung der ethisch vertretbaren Alternativen, zum Beispiel Zellen aus dem Körper Erwachsener, entwickeln. Im Gegensatz zur embryonalen Stammzellforschung gibt es auch schon über 70 Erkrankungen, die mit sogenannten adulten Stammzellen geheilt wurden. Daher ist heute auch ein guter Tag für die Patienten", erklärte Liese. Er erwarte auch, dass das Urteil die Grundsatzdebatte um den Schutz des menschlichen Lebens und Forschung mit menschlichen Embryonen "neu beflügeln" werde. "In Kürze legt die Europäische Kommission ihren Vorschlag für das nächste Forschungsrahmenprogramm vor. Ich hoffe, dass das Urteil des Gerichthofs auch hier dazu führt, dass wir die ethisch vertretbaren Alternativen fördern", so Liese.

Der Unionsabgeordnete Dr. Günter Krings erklärte, der Europäische Gerichtshof habe "eine für den Lebensschutz zentrale Entscheidung gefällt". Die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Ingrid Fischbach lobte das Urteil als "ein wegweisendes Signal für die Menschenwürde." Der Richterspruch werde auch "ein Zeichen für die Wissenschaft sein, bei kommenden Forschungsvorhaben den Schutz menschlichen Lebens stärker in den Fokus zu nehmen."

Der stellvertretende forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, René Röspel nannte die Entscheidung und die Begründung "folgerichtig". Negative Auswirkungen auf die Forschung mit Stammzellen sehe er nicht. "Denn Stammzellforschung in Deutschland wird nach wie vor überwiegend öffentlich gefördert, und das wird mit und ohne Patente noch lange so bleiben. Dass aber menschliche embryonale Stammzellen nicht patentierbar sind, ist zu begrüßen", so Röspel.

Für die Grünen-Abgeordneten Krista Sager, Sprecherin für Wissenschafts- und Forschungspolitik und Sprecherin für Biotechnologie, und Biggi Bender, Vorsitzende der Arbeitsgruppe Biotechnologie und Bioethik, ist das Urteil "ein großer Erfolg. Wir gratulieren Greenpeace, dass sie so einen langen Atem hatten", so die beiden Grünen. Sie betonten, dass es sich bei der Arbeit mit embryonalen Stammzellen nach wie vor um Grundlagenforschung handle. "Deshalb ist es mit Vorsicht zu genießen, wenn jemand wie Oliver Brüstle mit dubiosen Heilungsversprechen Druck auf Gericht und Öffentlichkeit auszuüben versucht. Hätte der Europäische Gerichtshof heute kein Stoppschild gezeigt, so hätten wir auch davon ausgehen müssen, dass künftige Forschung erschwert worden wäre. Denn um patentierte Zellen und Verfahrensweisen zu wissenschaftlichen Zwecken zu verwenden, müssen andere Forscherinnen und Forscher bezahlen. Das baut in Wirklichkeit eher Schranken für die rechtmäßige Forschung auf."

Auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP lobte die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Der EuGH habe "eine wichtige Grundsatzentscheidung" getroffen, die "mehr Klarheit und Rechtssicherheit" schaffe.

Bundesärztekammer sieht sich bestätigt

Der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery erklärte, das EuGH-Urteil schütze menschliches Leben vor kommerziellem Handeln und sorge für Rechtssicherheit in Europa. "Embryonale Stammzellen sind - selbst im frühesten Stadium ihrer Entwicklung - nicht patentierbar. Diese Forderung der Ärzteschaft hat der Europäische Gerichtshof nun in aller Deutlichkeit bestätigt. Embryonale Stammzellen sind Allgemeingut und dürfen niemals als Erzeugnis für den Heilungsprozess anderer genutzt werden. Das verlangt allein schon die Achtung vor dem menschlichen Leben als solches", stellte Montgomery klar.

"Die Richter des EuGH bestätigen auch langjährige Forderungen der Ärzteschaft, dass neue Erkenntnisse über natürliche Gegebenheiten Entdeckungen, aber keine Erfindungen sind. Patente aber können nur auf Erfindungen erteilt werden. Ethisch vertretbar ist aus unserer Sicht einzig die Forschung mit adulten Stammzellen oder Stammzellen aus Nabelschnurblut. Diese gilt es nachhaltig zu fördern. Das haben auch Deutsche Ärztetage immer wieder gefordert", so der Bundesärztekammerpräsident.

Kirchen sehen Erfolg für die Menschenwürde

Die Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Gemeinschaft COMECE zeigte sich ebenfalls erfreut und zuversichtlich über die Auswirkungen des Urteils. "Das Urteil könnte demnach existierende und vielversprechende Forschungsfelder fördern, die den Respekt vor dem menschlichen Leben mit effizienten und innovativen Verfahren zur Heilung von Menschen kombinieren", heißt es in einer Presseerklärung. Deshalb sei das Urteil des EuGH als "ein Meilenstein für den Schutz des menschlichen Lebens in der EU-Gesetzgebung" zu begrüßen. So sei zu erwarten, dass es einen positiven Einfluss auf konkrete Politikfelder, wie z. B der Finanzierung der Forschung in der EU, haben werde.

Auch die Deutsche Bischofskonferenz begrüßte die Entscheidung zur Ablehnung der Patentierung von embryonaler Stammzellenforschung. "Dieses Urteil freut mich außerordentlich. Es ist ein Erfolg für die Menschenwürde und ein deutliches Signal gegen den Machbarkeitswahn des Menschen. Es zeigt, dass die Würde des Menschen vom Beginn der Befruchtung an gilt", erklärte Weihbischof Dr. Dr. Anton Losinger, der Mitglied der Unterkommission Bioethik der Deutschen Bischofskonferenz sowie Mitglied im Deutschen Ethikrat ist, in einer Pressemitteilung. Weiterhin positiv zu bewerten sei auch "die deutliche Absage an jede Form der Kommerzialisierung des Menschen, die durch das Urteil klar werde". Aus der Evangelischen Kirche in Deutschland kamen vom Vorsitzenden des Rates der EKD, Präses Nikolaus Schneider, ähnliche erfreute Reaktionen.

ALfA fordert Stopp der staatlichen Forschungsförderung

Von Seiten der Lebensrechtsinitiativen erklärte die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Dr. med. Claudia Kaminski, in einer Presseaussendung vom 19.10.12: "Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg (EuGH) stärkt den Schutz der Würde und des Lebens wehrloser Menschen. Indem der EuGH Forschern den Patentschutz auf Verfahren und Produkte verweigert, die die Tötung unschuldiger Menschen im Frühstadium ihrer Entwicklung voraussetzt und davon zu profitieren sucht, wird die embryonverbrauchende Stammzellforschung zunehmend unattraktiv für private Investoren."

Die ALfA fordert Bundesforschungsministerin Annette Schavan auf, sich nun bei den demnächst beginnenden Verhandlungen über die Ausgestaltung des nächsten EU-Forschungsrahmenprogramms (2014-2020) vehement dafür einzusetzen, dass in diese unethische Forschung keine staatlichen Gelder mehr fließen. "Im Lichte des ergangenen höchstrichterlichen Urteils müsste die geltende Regelung, die nur den Schritt der tatsächlichen Tötung von einer Förderung ausnimmt, alle anderen Schritte - vorher wie nachher - jedoch für förderungswürdig erachtet, von jedem als das erkannt werden können, was sie schon bisher war: Ein fauler Kompromiss, der einer Europäischen Union unwürdig und mit dem Schutz des Lebens wehrloser und unschuldiger Menschen unvereinbar ist", stellte Kaminski klar. "Selbstverständlich sollte auch die Förderungspraxis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Licht des Urteils des EuGH neu geprüft werden."

Für die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Mechthild Löhr, ist die Entscheidung "ein guter Tag für Europa". "Mit dem Urteil bestätigen die Luxemburger Richter in erfreulicher Weise auch das in jüngster Zeit von Politikern und Forschern vermehrt angegriffene, vorbildliche deutsche Embryonenschutzgesetz", erklärte Löhr. Zuletzt war in der kontroversen Debatte um die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) im Bundestag bestritten worden, dass auch ein Embryo menschlichen Status besitze. "Alle Politiker und Forscher, die dieses wertorientierte Embryonenschutzgesetz am liebsten "entsorgen" und den Embryo auch in Deutschland als rechtlos definieren würden, sollten jetzt einmal aufmerksam das Urteil des höchsten Europäischen Gerichtes lesen und ihren Irrweg erkennen", so die CDL-Vorsitzende.

Stammzellforscher schwer enttäuscht über EU-Gerichtshofurteil

Wenig begeistert über den Urteilsspruch waren dagegen die Stammzellforscher. Vor allem Prof. Dr. Oliver Brüstle von der Universität Bonn, der den Patentstreit nun wohl endgültig verloren hat, zeigte sich von der Entscheidung enttäuscht. "Mit dieser unglücklichen Entscheidung werden die Früchte jahrelanger translationaler Forschung europäischer Wissenschaftler in einem Handstreich weggewischt und dem außereuropäischen Ausland überlassen. Europäische Forscher dürfen Grundlagenforschung betreiben, die dann andernorts in medizinische Verfahren umgesetzt wird, welche letztendlich wieder nach Europa importiert werden. Wie soll ich das meinen Doktoranden erklären?", erklärte Brüstle laut einer Pressemitteilung der Uni Bonn vom 18.10.12.

Brüstle kritisierte darin die Entscheidung des EuGH: "Der EuGH nimmt damit eine restriktivere Haltung ein als die europäische Kommission und sämtliche von den Mitgliedsstaaten eingegangenen Stellungnahmen". Selbst in diesem Gebiet bekanntermaßen konservative Staaten wie Portugal und Irland hätten in ihren Äußerungen dafür plädiert, Stammzell-Erfindungen nicht von der Patentierbarkeit auszuschließen, wenn sie auf der Verwendung bereits existierender ES-Zelllinien aufbauen. Mit dem Urteil werde der EuGH laut Brüstle's Anwälten Dr. Martin Grund und Clara Sattler de Sousa e Brito auch nicht seinem Mandat einer harmonisierenden Rechtsauslegung in Europa gerecht. "Niemand würde in Großbritannien oder Schweden auf die Idee kommen, Patente für entsprechende Verfahren in Frage zu stellen." Da die Entscheidung auch für diese Staaten bindend ist, würden die inzwischen über 100 ES-Zell-Patente in Großbritannien und Schweden ebenso angreifbar wie Brüstle's Patent und damit praktisch unwirksam, so Sattler de Sousa e Brito.

Angesichts der aktuellen Entwicklungen sei die Entscheidung des EuGH nicht nachvollziehbar, so Brüstle. "Vor wenigen Wochen haben in Großbritannien die ersten klinischen Studien zur Transplantation ES-Zell-abgeleiteter Netzhautzellen begonnen, und nun stigmatisiert der EuGH die Patentierung solcher Technologien als unmoralisch", kritisierte er. Brüstle gab sich dennoch gelassen und vertrat die Auffassung, dass die Stammzelltechnologie auf internationaler Ebene nicht aufzuhalten sei. Allerdings berge die heutige Entscheidung "eine traurige Wahrheit für die vielen jungen europäischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler", die begeistert an der Entwicklung biomedizinischer Verfahren auf Grundlage humaner Stammzellen forschen. "Ihnen kann man es nicht verdenken, wenn sie Europa den Rücken kehren", so Brüstles Befürchtung.

Ähnlich äußerten sich in Interviews auch andere renommierte Stammzellforscher wie Prof. Hans Schöler und Prof. Jürgen Hescheler. Auch sie befürchten nun Nachteile für ihren Forschungszweig.

Ergänzung 01.12.12: Patenrechtsstreit Brüstle vs. Greenpeace beendet: Bundesgerichtshof entscheidet über Patentierung von embryonalen Stammzellen
BundesgerichtshofIm Patentstreit zwischen der Umweltorganisation Greenpeace und dem Stammzellforscher Prof. Dr. Oliver Brüstle hat der für das Patentrecht zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe am 27.11.12 ein abschließendes Urteil über die Patentierung von Zellen, die aus menschlichen Stammzellen hergestellt werden, gefällt. Der BGH urteilte, dass Zellen, für deren Gewinnung menschliche Embryonen zerstört werden, nicht patentiert werden dürfen. Damit wurde ein vorläufiger Schlussstrich unter einen seit Jahren andauernden Streit zwischen dem Bonner Stammzellforscher Prof. Dr. Oliver Brüstle und der Umweltorganisation Greenpeace gezogen.

Zum Themenspecial: Patenrechtsstreit Brüstle vs. Greenpeace beendet - Bundesgerichtshof entscheidet über Patentierung von embryonalen Stammzellen
 

Weiterführende Informationen:

Presseartikel zu EU-Gerichtshof Urteil zu Stammzellenpatent

Nachfolgend finden Sie chronologisch sortiert eine Auswahl an Meldungen zum EU-gerichtshofurteil im Stammzellenpatentstreit

Embryonale Stammzellen: Klares Nein zur Patentierung
Richter-Kuhlmann, Eva
Der Europäische Gerichtshof hat ein Grundsatzurteil gefällt: Erfindungen sind von einer Patentierung ausgeschlossen, wenn dazu menschliche Embryonen zerstört werden müssen.
Deutsches Ärzteblatt 2011; 108(43) 28.10.11

Auch Zellen haben Rechte
Der Europäische Gerichtshof hat die Patentierung von embryonalen Stammzellen und von Erfindungen, die durch sie ermöglicht werden, verboten.
JUNGLE WORLD Nr. 43, 27.10.11

Embryo-Zellen braucht keiner
Die meisten Biotech-Unternehmen arbeiten schon mit neuartigen Stammzellen. Eine Kölner Firma kann mit japanischem Verfahren genug Forschungsmaterial herstellen
Benedikt Fuest
DIE WELT 25.10.11

Zwischen Nobelpreis und Scheiterhaufen
Nach dem "Stammzellen"-Urteil des Europäischen Gerichtshofes
Von Michael Lange
DEUTSCHLANDRADIO 23.10.11

Endgültig gescheitert
Europäischer Gerichtshof beendet jahrelangen Rechtsstreit
Von Michael Lange
DEUTSCHLANDFUNK 22.10.11

"Urteil bietet uns klare Verhältnisse"
Schwedischer Stammzellforscher zum Stammzell-Urteil des Europäischen Gerichtshofs
Von Christine Westerhaus
DEUTSCHLANDFUNK 22.10.11

21. Oktober 2011

Ethik versus Forschung
Das "Stammzellen"-Urteil des Europäischen Gerichtshofes
Kommentar von Joachim Frank, Chefkorrespondent der Frankfurter Rundschau und des Kölner Stadt-Anzeigers
Die heftigsten Konflikte entstehen aus Alternativen, die gar keine sind. Am strittigen Umgang mit embryonalen Stammzellen ist das sehr schön zu besichtigen.
DEUTSCHLANDFUNK 22.10.11

Autonomer Embryo
Manch konservativer Knochen musste sich biegen, um Anfang der Woche eine angemessene Verbeugung vor dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Embryonenschutz hinzukriegen.
Von Jost Müller-Neuhof
TAGESSPIEGEL 22.10.11

EuGH-Urteil: Keine Patente auf embryonale Stammzellen
Der Europäische Gerichtshof hat die Patentierung embryonaler Stammzellen verboten, wenn dafür befruchtete Zellen zerstört werden müssen. Kritiker fürchten negative Folgen für die Forschung an embryonalen Stammzellen in Europa. EurActiv.de zeigt die Reaktionen.
EURACTIV.COM 21.10.11

Singhammer: Embryonenforschung muss in der EU verboten werden
Berlin – Der stellvertretende Unions-Fraktions­vorsitzende Johannes Singhammer (CSU) fordert von der Bundesregierung, auf ein Verbot der embryonalen Stamm­zell­forschung in der Europäischen Union hinzuwirken.
AERZTEBLATT.DE 21.10.11

Max-Delbrück-Medaille für Stammzellforscher Prof. Hans Schöler
Der Stammzellforscher Prof. Hans Schöler vom Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin, Münster, hat in Berlin die Max-Delbrück-Medaille erhalten. Hans Schöler, ein international führender Forscher auf dem Gebiet der Stammzellforschung, erhielt die Medaille für seine Forschung zur Reprogrammierung von neuronalen Stammzellen in induzierte pluripotente Stammzellen (iPS-Zellen).
PRESSEMITTEILUNG Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin (MDC) Berlin-Buch (IDW) 21.10.11

20. Oktober 2011

Stammzellen-Urteil: Die bioethische Debatte ist längst nicht zu Ende
Ulrich H. J. Körtner
Der Europäische Gerichtshof hat Patente auf menschliche embryonale Stammzellen verboten. Das Urteil lässt viele Fragen offen.
DIE PRESSE 20.10.11

Urteil zur Stammzellenforschung: Patente auf Leben weiter möglich
Mit seiner Einschränkung der Patentierbarkeit von Leben hat der Europäische Gerichtshof ein wichtiges Urteil gefällt. Am entscheidenden Punkt geht es aber vorbei, kritisiert die Piratenpartei. Die PIRATEN lehnen Patente auf Pflanzen, Tiere sowie Bestandteile des menschlichen Körpers grundsätzlich ab.
XTRANEWS.DE 20.10.11

Stammzellforschung: Der Standort Deutschland geht kaputt
Nachdem der EuGH Patente auf Basis embryonaler Stammzellen verboten hat, ist dieser Wissenschaftszweig in Europa dem Untergang geweiht. Doch das Urteil wird den Siegeszug der Technologie in Asien und in den USA nicht aufhalten. Gastbeitrag von Dr. Michael Rossbach
KÖLNER STADTANZEIGER 20.10.11

19. Oktober 2011

"Das ist nicht das Ende allen Fortschritts"
Über die Folgen des EuGH-Urteil sprach Wolfgang W. Merkel mit Mathias Treier (Foto), Professor an der Berliner Humboldt-Universität.
DIE WELT 19.10.11

Kein Patent auf Embryo-Stammzellen
Greenpeace verklagt deutschen Forscher und bekommt recht vom Europäischen Gerichtshof: Verstoß gegen die guten Sitten
Claudia Ehrenstein
DIE WELT 19.10.11

Warum Greenpeace gegen Patente auf Leben ist
Seit vielen Jahren setzt sich Greenpeace gegen Patente auf Leben ein, unter anderem gegen das Patent des Stammzellenforschers Oliver Brüstle. Warum das so ist, erklärt Greenpeace-Patentberater Christoph Then.
GREENPEACE 19.10.11

EuGH verbietet Patent auf embryonale Stammzellen
WELT Online 19.10.11

Urteil: EU-Gericht bremst Forschung an Stammzellen aus
Von Dagmar Dehmer
Kein Patent, wenn Embryonen zerstört werden. Kirchen erfreut – Forscher enttäuscht
TAGESSPIEGEL 19.10.11

Kein Patent auf Stammzellen-Forschung: Ein Urteil gegen das Leben
Kommentar von Hartmut Wewetzer
Öko-Hardliner und Konservative feiern das Urteil des Europäischen Gerichtshofs als einen Erfolg. Doch der Richterspruch aus Luxemburg ist ein schwerer Schlag nicht nur für die medizinische Forschung in Europa, sondern auch für schwer kranke Patienten.
TAGESSPIEGEL 19.10.11

(Fast) kein Patent auf menschliche embryonale Stammzellen
Florian Rötzer
Der Europäische Gerichtshof hat in der Patentfrage restriktiv entschieden, lässt aber auch Freiräume für die Patentierbarkeit von ES-Zellen offen
TELEPOLIS 19.10.11

"Dann würden wir eine Embryonen-Industrie bekommen"
CDU-Europaparlamentarier zum Stammzellen-Urteil des Europäischen Gerichtshofs
Peter Liese im Gespräch mit Jasper Barenberg
DEUTSCHLANDFUNK 19.10.11

Richtiges Stoppschild
Leitartikel Bei Patenten denkt man normalerweise nicht als erstes an Ethik. Anders beim Thema Stammzellen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist verstörend rigoros
FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND 19.10.11

Schutz der Zelle, nicht der Erfinder
Ulrike Baureithel
Der Europäische Gerichtshof bekräftigt mit seinem Grundsatzurteil zur embryonalen Stammzellenforschung, dass menschliches Leben nicht patentierbar ist
DER FREITAG 19.10.11

Kein Stammzellen-Patent: Ein Urteil mit Fragezeichen
Gastkommentar - Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat am Dienstag geurteilt, dass es keine Patente auf menschliche embryonale Stammzellen geben darf. Professor Ulrich Körtner, Theologe und Medizinethiker an der Universität Wien, findet es gut, dass der EuGH den Schutz der Menschenwürde in den Vordergrund stellt. Doch er sieht Mängel in der Begründung des Urteils.
EVANGELISCH.DE 19.10.11

Schutz des Lebens von Anfang an durch das deutsche Embryonenschutzgesetz vom Europäischen Gerichtshof bestätigt
Kein bestimmtes Entwicklungsstadium erforderlich
Mit Urteil vom 18.10.2011 hat der Europaische Gerichtshof entschieden, dass ein Verfahren zur Entnahme menschlicher embryonaler Stammzellen nicht für Forschungszwecke patentierbar. Hierzu erklärt Günter Krings:
„Der Europäische Gerichtshof hat eine für den Lebensschutz zentrale Entscheidung gefällt.
PRESSEMITTEILUNG CDU/CSU-Fraktion 19.10.11

ALfA lobt EuGH-Urteil – Kaminski appelliert an Schavan: Keine EU-Forschungsgelder für embryonenverbrauchende Forschung
Zu dem gestern vom Europäischen Gerichtshof ergangenen Urteil im Rechtsstreit um ein Patent des Bonner Stammzellforschers Oliver Brüstle erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Dr. med. Claudia Kaminski:
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg (EuGH) stärkt den Schutz der Würde und des Lebens wehrloser Menschen.
PRESEMITTEILUNG Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. 19.10.11

18. Oktober 2011

Patentierbarkeit menschlicher embryonaler Stammzellen abgelehnt
Ein Etappensieg für das Leben: Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat Patenten auf menschliche embryonale Stammzellen eine eindeutige Absage erteilt.
KATH.NET 18.10.11

Patent auf Embryonen
Anne Brüning
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Es darf keine Patente auf Erfindungen geben, die mit menschlichen Embryonen experimentieren. Das Urteil ist eine wichtige Grundsatzentscheidung.
FRANKFURTER RUNDSCHAU 18.10.11

Embryonale Stammzellen: Ein Urteil zum Streit, der keiner mehr ist
FAZ.NET 18.10.11

Grundsatzurteil: Europa-Gericht verbietet Patent auf embryonale Stammzellen
SPIEGEL Online 18.10.11

Wer schützt den Menschen vor dem Menschen?
Schleichend erteilen Patentämter immer mehr kommerzielle Rechte auf das Leben. Das Urteil zu Stammzellenpatenten hat jetzt eine Grenze gezogen. Nun müssen neue Gesetze den Menschen vor Ausbeutung schützen.
Ein Kommentar von Florian Kolf
HANDELSBLATT.COM 18.10.11

Überwiegend positive Resonanz auf Patenturteil des EuGH
ÄRZTEBLATT.DE 18.10.11

EuGH: Menschliche Stammzellen können nicht patentiert werden
ÄRZTEBLATT.DE 18.10.11

Stammzellen-Urteil des EuGH: Patent-Verbot schützt Forscher vor sich selbst
Der europäische Gerichtshof hat Patente auf embryonale Stammzellen verboten. Zurecht. Das Urteil rückt die Forschung in den Fokus und schmälert die verlockende Aussicht auf ein profitables Geschäft. Ein Kommentar von Frank Ochmann
STERN.DE 18.10.11

"Ohne Patente kein Anreiz zur Finanzierung"
Ethikrat-Mitglied zum EuGH-Urteil
Noch ist unklar, ob die embryonale Stammzellforschung zu Heilverfahren führt. Doch den Weg dahin hat der EuGH erschwert, kritisiert Ethikrat-Mitglied Taupitz im tagesschau.de-Interview.
TAGESSCHAU.DE 18.10.11

"Der Brain Drain weg aus Europa wird sich verstärken"
Das Stammzell-Urteil des EhGH steht am Ende eines Streits zwischen Greenpeace und der Bonner Neurobiologen Oliver Brüstle. Im Interview erläutert Brüstle seine Sicht auf die Entscheidung.
HANDELSBLATT 18.10.11

Stammzellenforschung: "Es ist niederschmetternd"
Susanne Kutter
Der Bonner Stammzellforscher Oliver Brüstle zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), bei dem er in einem jahrelangen Streit um die Patentierbarkeit von menschlichen embryonalen Stammzellen unterlag
WIRTSCHAFTSWOCHE 18.10.11

Stillstandort Europa
EuGH-Urteil zur Stammzellforschung
Von Frank Patalong
SPIEGEL Online 18.10.11

Kopf des Tages: Oliver Brüstle - Der Zellenwart
Der Europäische Gerichtshof hat Patente auf embryonale Stammzellen verboten. Ihr deutscher Vorkämpfer fühlt sich stigmatisiert - und warnt vor versiegender Finanzierung. von Kristin Hüttmann, Hamburg
FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND FTD 18.10.11

Keine Patente für Stammzellen
Der Europäische Gerichtshof entscheidet gegen den Bonner Neurowissenschaftler Oliver Brüstle
Biologie.- Heute hat es der Europäische Gerichtshof verboten, Verfahren zur Gewinnung von Stammzellen patentieren zu lassen, bei denen menschliche Embryonen zerstört werden. Im Interview erläutert Wissenschaftsjournalist Michael Lange, was das für die medizinische Forschung bedeuten könnte.
DEUTSCHLANDFUNK 18.10.11

Kein Patent erlaubt
Urteil zu Stammzellen
Der Europäische Gerichtshof verbietet Patente auf embryonale Stammzellen und legt damit den Schutz von Embryonen weit aus. Das Urteil schmälert die Aussicht auf Profite.
von Christian Rath
TAZ 18.10.11

EuGH entscheidet gegen Patent auf Stammzellen
Zellen aus menschlichen Embryonen dürfen nicht patentiert werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute entschieden.
GREENPEACE 18.10.11

Zellen aus menschlichen Embryonen dürfen nicht patentiert werden
Luxemburg (Greenpeace) – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute festgestellt, dass Zellen, die aus menschlichen Embryonen gewonnen werden, nicht patentiert werden dürfen.
GREENPEACE-MAGAZIN 18.10.11

EuGH-Urteil zu embryonalen Stammzellen: Leben mit Würde
Von Georg Paul Hefty
FAZ.NET 18.10.11

Der gute Zweck kann das Mittel heiligen
EuGH zum Patent auf embryonale Stammzellen
von Dr. Oliver Tolmein
Jahrelang hatte sich der Wissenschaftler Oliver Brüstle mit Greenpeace einen Streit darum geliefert, ob sein Patent auf unreife Körperzellen zur Behandlung neurologischer Krankheiten zu Recht erfolgte. Der EuGH entschied nun, dass Patente an embryonalen Stammzellen grundsätzlich verboten sind – nicht ohne der Wissenschaft eine Hintertür offen zu halten. Von Oliver Tolmein.
LEGAL TRIBUNE Online 18.10.11

Stammzellenforschung geht außerhalb Europas weiter
Wer die hohen Hürden für die ethisch umstrittene Forschung mit embryonalen Stammzellen bisher genommen hat, wird dies auch künftig tun.
Pia Heinemann
WELT Online 18.10.11

Stammzellen-Urteil könnte Forschung aufmischen
EuGH verbietet Patente auf embryonale Stammzellen
ZDFheute 18.10.11

Urteil mit weitreichenden Folgen
Entscheidung über Patentierbarkeit embryonaler Stammzellen
DOMRADIO 18.10.11

Grundsätzliches für Europa
Richter verbieten die Patentierung menschlicher Stammzellen
DOMRADIO 18.10.11

"Begriff des menschlichen Embryos weit auslegen"
Auszüge aus dem Grundsatzurteil des EU-Gerichtshofes
DOMRADIO 18.10.11

"Entscheidende Weichenstellung"
Ethikrat-Mitglied Weihbischof Losinger begrüßt das Stammzell-Urteil
DOMRADIO 18.10.11

"Wichtig für die Werte in Europa"
Mehr Reaktionen auf das Stammzell-Urteil
DOMRADIO 18.10.11

"Europa ist im Prinzip abgemeldet"
Reaktionen aufs Stammzell-Urteil
Ist diese Forschung unmoralisch? Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs setzt ein weitreichendes Signal für die Arbeit mit menschlichen embryonalen Stammzellen, meint Wissenschaftler Oliver Brüstle.
SPIEGEL Online 18.10.11

Zu viel Moral
Urteil zu Patent auf embryonale Stammzellen
Kommentar von Christina Berndt
SUEDDEUTSCHE.DE 18.10.11

Embryonale Stammzellen: Das Patent-Verbot kann die Forschung nicht aufhalten
Der Europäische Gerichtshof erklärt die Therapie-Ansätze mit embryonalen Stammzellen für nicht patentierbar. In der Praxis ändert sich wenig.
Ein Kommentar von Dagny Lüdemann
ZEIT ONLINE 18.10.11

EuGH-Urteil: Stammzellen sind kein banales Ausgangsmaterial
Von Adelheid Müller-Lissner
Der Europäische Gerichtshof verweigert die Patentierung von Stammzellen, wenn Embryonen dafür zerstört werden müssen. Im langjährigen Verfahren um das Patent von Oliver Brüstle übernimmt nun wieder der Bundesgerichtshof.
TAGESSPIEGEL 18.10.11

Option Stammzelle
Ob die künstlich programmierten Zellen tatsächlich Parkinson, Alzheimer oder Diabetes heilen können, bleibt zu beweisen. Bis dahin sollte man klugerweise der Forschung alle Wege offenhalten.
Kommentar Lilo Berg
FRANKFURTER RUNDSCHAU 18.10.11

Ethik kann die Wirtschaft lenken
Kommentar von Martin Wortmann
Ärzte Zeitung, 18.10.11

Ethik: Ein Urteil, viele Fragen
Urteil des EuGH birgt gleich mehrere ethisch spannende Fragen, sagt Ulrich Körtner, Vorstand des Wiener Uni-Instituts. Was passiert, wenn Forschung, deren Verwertung in Europa verboten ist, erfolgreich wird?
DIE PRESSE 18.10.11

EuGH-Urteil zur Stammzellenforschung: Ein Patentverbot mit unklaren Folgen
TAGESSCHAU.DE 18.10.11

EuGH verbietet Patente: Schavan begrüßt Urteil zur Stammzellenforschung
RHEINISCHE POST 18.10.11

Kölner Forscher kritisert Urteil
Von Yuriko Wahl-Immel
Der Kölner Stammzellforscher Jürgen Hescheler hat das gerichtliche Verbot der Patentierung auf die Verwendung von embryonalen Stammzellen als „kontraproduktiv“ bezeichnet
KÖLNISCHE RUNDSCHAU 18.10.11

Gerichtshof erteilt Stammzellpatenten eine Absage
Nach dem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind auf embryonaler Stammzelllinien aufbauende Erfindungen auch dann von der Patentierbarkeit auszuschließen, wenn die Gewinnung der Zelllinien viele Jahre vorher stattgefunden hat und nicht Bestandteil des erfindungsgemäßen Verfahrens ist. Dahinter steht die Überlegung, dass ES-Zelllinien ursprünglich aus befruchteten Eizellen gewonnen wurden. Der renommierte Stammzellforscher Prof. Dr. Oliver Brüstle von der Universität Bonn zeigte sich von der Entscheidung enttäuscht.
PRESSEMITTEILUNG Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn 18.10.11

Zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Patentierung von embryonalen Stammzellen erklärt BÄK-Präsident Dr. Frank Ulrich Montgomery:
Berlin. Das heutige Urteil des EuGH schützt menschliches Leben vor kommerziellem Handeln und sorgt für Rechtssicherheit in Europa.
PRESSEMITTEILUNG Bundesärztekammer 18.10.11

Peter Liese: "Urteil wird Investitionen in ethisch vertretbare Alternativen lenken, dies ist gut für die Patienten und gut für die Werte in Europa"
Brüssel - Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass menschliche Embryonen und daraus gewonnene Zellen nicht patentiert werden dürfen. Damit erleidet der deutsche Forscher Oliver Brüstle eine schwere Schlappe.
PRESSEMITTEILUNG Dr. Peter Liese MdEP EVP-ED 18.10.11

EuGH faellt vernuenftiges Urteil ohne negative Auswirkungen fuer Stammzellforschung
Anlaesslich der Entscheidung des Europaeische Gerichtshofs ueber die Patentierbarkeit von embryonalen Stammzellen erklaert der stellvertretende forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion René Roespel:
Der menschliche Koerper in den einzelnen Phasen seiner Entwicklung ist nicht patentierbar. Diese Formulierung der sogenannten Biopatentrichtlinie ist vom Europaeischen Gerichtshof bestaetigt worden.
PRESSEMITTEILUNG SPD-Bundestagsfraktion 18.10.11

Europäischer Gerichtshof schiebt Patentierung von Stammzellen Riegel vor
Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), wonach menschliche embryonale Stammzellen nicht patentiert werden dürfen, erklären Krista Sager, Sprecherin für Wissenschafts- und Forschungspolitik und Sprecherin für Biotechnologie, und Biggi Bender, Vorsitzende der Arbeitsgruppe Biotechnologie und Bioethik
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes ist ein großer Erfolg. Wir gratulieren Greenpeace, dass sie so einen langen Atem hatten.
PRESSEMITTEILUNG Bündnis 90 / Die Grünen Bundestagsfraktion 18.10.11

Europäischer Gerichtshof bestätigt jedem menschlichen Embryo Menschenwürde und untersagt Patentierung von Stammzellen
"Ein guter Tag für Europa!", so kommentiert die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Mechthild Löhr, das eindeutige Urteil des EuGH zur Patentierung embryonaler Stammzellen.
PRESEMITTEILUNG Christdemokraten für das Leben (CDL) 18.10.11

Deutsche Bischofskonferenz begrüßt Stammzellen-Urteil des Europäischen Gerichtshofs
"Ein Erfolg für die Menschenwürde"
Die Deutsche Bischofskonferenz begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Ablehnung der Patentierung von embryonaler Stammzellenforschung.
PRESSEMITTEILUNG Deutsche Bischofskonferenz DBK 18.10.11

Menschliche Embryonen sind nicht patentierbar
COMECE begrüßt das Urteil des Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH). In der Rechtssache Oliver Brüstle ./. Greenpeace hat der EuGH in einem Vorabentscheidungsverfahren entschieden, dass wissenschaftliche Verfahren, die die Zerstörung von Embryonen nach sich ziehen, nicht patentierbar sind.
PRESSEMITTEILUNG Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Gemeinschaft COMECE 18.10.11

Brüstle case: The ECLJ welcomes the decision of the Court of Justice of the European Union on the status of the human embryo.
PRESSRELEASE ECLJ 18.10.10

Ein Verfahren, das durch die Entnahme von Stammzellen, die aus einem menschlichen Embryo im Blastozystenstadium gewonnen werden, die Zerstörung des Embryos nach sich zieht, ist von der Patentierung auszuschließen
Urteil in der Rechtssache C-34/10 Oliver Brüstle / Greenpeace e.V.
Die Verwendung zu therapeutischen oder diagnostischen Zwecken, die auf den menschlichen Embryo zu dessen Nutzen anwendbar ist, kann Gegenstand eines Patents sein, aber seine Verwendung zu Zwecken der wissenschaftlichen Forschung ist nicht patentierbar
PRESSEMITTEILUNG Gerichtshof der Europäischen Union 18.10.11 (PDF-Format)

17. Oktober 2011

Was ist ein Embryo?
Der Europäische Gerichtshof hat darüber entschieden, ob Therapien mit Stammzellen patentierbar sind. Das EU-Urteil sagt klar: Wirtschaft ist nicht alles
Von Oliver Tolmein
FAZ.NET 17.10.11

Urteil zu embryonalen Stammzellen: Ganz im Sinne des Papstes
Ein Kommentar von Markus C. Schulte von Drach
SUEDDEUTSCHE.DE 17.10.11

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